Lunapharm: Spahn darf weiter von „Diebstahl" reden APOTHEKE ADHOC, 10.10.2019 13:41 Uhr
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Pharmaunternehmens Lunapharm abgelehnt. Der Arzneimittelhersteller aus Brandenburg wollte dem Bundesgesundheitsministerium untersagen, auf der Internetseite Angaben zu den in Griechenland bezogenen Krebsmedikamenten zu machen. Lunapharm wollte dem Ministerium zudem verbieten, in den Veröffentlichungen von Diebstahl zu sprechen, da dieser nicht erwiesen sei.
Das Gesundheitsministerium wies auf der Internetseite zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung auf den „Fall Lunapharm“ hin. Im Vorwort zum entsprechenden Gesetzentwurf hieß es, dass das Unternehmen Arzneimittel bezogen habe, die „mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden waren“. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiederholte in einer Rede im April, dass es sich um „gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten“ handele.
Im Gerichtsverfahren kündigte das Ministerium an, auch das hochgeladene Skript von Spahns Rede auf der Internetseite mit dem Zusatz „mutmaßlich“ zu versehen. Das Gericht sah daraufhin keine Veranlassung mehr, dem Gesundheitsministerium Angaben zum „Fall Lunapharm“ zu untersagen und wies den Eilantrag des Unternehmens ab. Das Verwaltungsgericht Köln begründete, dass die Veröffentlichung vom Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt sei und der Information der Öffentlichkeit diene.
Dass die Vorwürfe im laufenden Verfahren nicht abschließend geklärt seien, werde durch die Kennzeichnung „mutmaßlich“ ausreichend berücksichtigt. Dem Antrag vorausgegangen war ein seit Frühjahr 2017 durch die Staatsanwaltschaft Potsdam geführtes Ermittlungsverfahren gegen Lunapharm. Der Arzneimittelhersteller steht in Verdacht, hochpreisige Medikamente aus griechischen Krankenhäusern illegal erlangt und nach Deutschland importiert zu haben. Lunapharm kann Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Köln einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht Münster über den Antrag entscheiden.