<p class="p2">Arzneimittelsicherheit

Lunapharm-Skandal soll TV-Feature werden

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Berlin -

Noch ist nicht abschließend klar, wie die Rollen im Lunapharm-Skandal abschließend verteilt sind. Gegen das ARD-Magazin Kontraste hat der Pharmahändler vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Teile seiner Aussagen von der BMG-Internetseite löschen lassen. Gegen das Land Brandenburg läuft eine Klage. Und Lunapharm-Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel beteuert weiterhin ihre Unschuld. Nun lässt PR-Berater Klaus Kocks nicht nur ein Sachbuch zu Lunapharm schreiben. Daraus soll auch ein Drehbuch für ein TV-Feature werden.

 

„Ich muss Sie vorab auch noch darauf aufmerksam machen, dass über die Causa Lunapharm ein Sachbuch geschrieben wird, die Autoren sind im Raum, aus dem ein Drehbuch für ein TV-Feature entstehen soll“, kündigte Kocks anlässlich der ersten Pressekonferenz von Krautz-Zeitel an. Die „Medien- und Behördenkrise in Brandenburg um ein kleines Familienunternehmen in den Neuen Bundesländern“, das von einer Frau geleitet werde und im Pharmamarkt international tätig sei, habe im Sog eines bundesweiten Trends genau vor einem Jahr begonnen, so Kocks.

Lunapharm sei aufgefordert, sich „gegen Rufschädigung zu wehren“. Das Landgericht Berlin habe in seinem RBB-Urteil nämlich alle Passagen des RBB-Berichtes untersagt, die Lunapharm kriminelles Verhalten vorgeworfen hätten. Die Vorwürfe des RBB seien sogar soweit gegangen, dass „angeblich eine ominöse Zentrale einer europäischen Krebsdrogenmafia hier in Mahlow ansässig gewesen sei“. Dass sich Krautz-Zeitel nicht früher einem Pressegespräch gestellt habe, liege nicht an ihr, „sondern an einer Beratungssituation, in der man ihr als der Beschuldigten dringend von solchen Gesprächen abgeraten hat“. Das habe sich nun geändert, so Kocks. Er habe Krautz-Zeitel überreden können, „offen und zitierfähig“ zu sprechen. Kocks: „Keine anschließenden Eiertänze um Autorisierungen von Zitaten.“ „Verunglückte Formulierung“ müssten aber korrigiert werden können.

Die juristische Lage sei nach wie vor komplex. Es gebe eine strafrechtliche Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei, die andauere, die also weder eingestellt sei noch zur Anklageerhebung geführt habe. Lunapharm sei zu „uneingeschränkter Zusammenarbeit bereit“. Die Position von Lunapharm sei bekannt: „Es sind keine Krebsmedikamente in Griechenland gestohlen gemeldet worden und es wurde keine Hehlerware erworben“, so Kocks.

 

Zweitens gebe es „arzneirechtlich“ ein Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das nicht angeschlossen sei. Dem Brandenburgischen Gesundheitsministerium warf Kocks vor, dass die behördlichen Verfügungen zur Unterlassung von Produktion und Handel von „Irrtümern und Fehlern“ strotze. Korrekturen in der Sache, zu denen der sogenannte Taskforce-Bericht auffordert habe, seien Lunapharm von dem Ministerium verweigert worden.

Alles in allem sei Lunapharm massiver Schaden entstanden, „den die Verursacher nun zu erstatten haben“, so Kocks. Neben der Schadensersatzforderung gegen Brandenburg gebe es weitere Schadenersatzforderungen. Außerdem habe Lunapharm gegen die Bundesrepublik Deutschland, namentlich den Bundesgesundheitsminister wegen bezichtigender Äußerungen vor dem Kölner Landgericht geklagt. Das Verfahren schwebe noch. Kocks: „Aber die inkriminierten Äußerungen sind zwischenzeitlich alle von der Website des Bundesgesundheitsministeriums gelöscht worden.“

Der „angebliche Belastungszeuge in Person eines stellvertretenden Gesundheitsministers in Griechenland“, sei nicht mehr im Amt. Während seiner Amtszeit habe er zwar „irrlichternde Interviews“ gegeben, aber von einer behördlichen Dokumentation der angeblichen Arzneidiebstählen vollständig abgesehen. Lunapharm suche gerade das Gespräch mit den Amtsnachfolgern in Athen. Man habe jetzt den Eindruck, dass „nach einem unübersehbaren Behördenversagen in Brandenburg nun allgemeines Zurückrudern angesagt ist“.

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