Parenterale Rezepturen

LSG: Regressangst fördert Apothekenwechsel

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Die AOK Berlin-Brandenburg hat mit ihrer Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen eine weitere Hürde genommen. Das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg erklärte die Ausschreibung für rechtmäßig und wies zwei Beschwerden zurück. Eine dritte wurde vom Kläger selbst zurückgenommen.

Die Kläger hatten moniert, dass nicht garantiert sei, dass alle Rezepte eines Losgebietes auch in der zugeteilten Apotheke landeten. Das über Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und versorgender Apotheke sei stärker als die Vorgabe der AOK.

Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Die Richter waren vielmehr der Meinung, dass sich die Ärzte aus Angst vor Regressen an die Anweisungen der Kasse halten und ihre Patienten vom Apothekenwechsel überzeugen werden.

Auch die Daten, die die AOK als Grundlage für die Kalkulation des Angebotes geliefert hatte, standen vor Gericht zur Diskussion. Die Kläger hatten bezweifelt, dass sich daraus die benötigten Mengen für den Ausschreibungszeitraum errechnen lassen.

Zwar erkannte das Gericht an, dass die Berechnung mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sei. Allerdings gab das LSG der AOK in ihrer Argumentation recht, dass bei jeder Ausschreibung nur Daten aus der Vergangenheit zur Verfügung stünden und es damit immer Unsicherheiten gebe.

Das LSG muss nun noch über weitere Verfahren entscheiden, in denen zum Teil andere Aspekte der Ausschreibung gerügt wurden. Die Termine stehen noch nicht fest. Bislang darf die AOK noch keine Zuschläge erteilen. Die Apotheken, die zum Zuge kommen sollen, wurden allerdings schon informiert - bis Oktober mussten sie ihr Angebot verlängern.

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