LSG kippt Quote für Säuglingsstationen APOTHEKE ADHOC/dpa, 21.12.2011 17:50 Uhr
Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm dürfen weiterhin auch in kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden. Das Gericht ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig, deshalb gilt das Urteil für das gesamte Bundesgebiet.
Mit der Entscheidung kippten die Richter einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser wollte die Frühchen-Behandlung nur noch in großen Kliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr zulassen. Dagegen klagten mehr als 40 Kliniken aus ganz Deutschland.
Aus Sicht der Richter liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Mindestmenge nicht vor. Die vom Gesetz geforderte „besondere“ Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge sei nicht hinreichend belegt, heißt es in einer Mitteilung des LSG. Zudem sei der Bezug der Mindestmenge zur Gruppe der Frühgeborenen unter 1.250 Gramm willkürlich.
Nach Angaben der Deutschen Kinderhilfe werden bundesweit jährlich etwa 60.000 Kinder zu früh geboren.