Bundestag

Linke stellt Antrag gegen Zuzahlungen APOTHEKE ADHOC, 18.12.2009 15:20 Uhr

Berlin - 

Die Fraktion Die Linke hat heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht, die Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausbehandlung und Krankengymnastik sowie die Praxisgebühr abzuschaffen. Die Instrumente seien „zutiefst unsozial“ und hätten die beabsichtigte Wirkung nicht erreicht. Vielmehr finde eine „soziale Selektion ärztlicher Leistungen“ statt. In einem Antrag wird die Einführung einer „Kopfpauschale“ abgelehnt.

Sofern Zuzahlungen überhaupt eine Steuerungsfunktion entfalten - was bezweifelt wird, da die Nachfrage laut Antrag nicht von den Patienten, sondern von den Ärzten gesteuert wird - grenzten sie vor allem Geringverdiener von den Leistungen der GKV aus und untergrüben das Solidarprinzip.

Entsprechend wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung aller Zuzahlungen inklusive Praxisgebühr vorzulegen. Zur Gegenfinanzierung soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben und dauerhaft sogar ganz abgeschafft werden. Darüber hinaus solle die Pflichtversicherungsgrenze entsprechend erhöht werden, um Abwanderungen in die PKV zu erschweren.

Außerdem wendet sich Die Linke gegen die Einführung einer „Kopfpauschale“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „jegliche Aktivitäten zu unterlassen, die die Einführung einer einkommensunabhängigen Prämie zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Ziel haben“. Vielmehr solle die Regierung ein Konzept erarbeiten, das „eine stabile Finanzierung der Krankenversicherung schafft und auf die bewährten ordnungspolitischen Prinzipien von Solidarität und Parität setzt“.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass der Koalitionsvertrag die Einführung einer Kopfpauschale vorsehe, die Bevölkerungsmehrheit aber diese Pauschale ablehne. Eine Kopfpauschale sei das „Ende der Solidarität von Gutverdienenden mit Geringverdienenden“, argumentieren die Abgeordneten. Erforderlich sei, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten übernehmen. Die „gegenwärtige Schieflage, dass Versicherte faktisch 60 Prozent der Kosten tragen und die Arbeitgeberseite nur 40 Prozent“, sei zu beseitigen.