Korruptionsgefahr

Linke: Kein E-Rezept für Versandapotheken

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Berlin -

Die Fraktion der Linken will die ausländischen Versandapotheken von der Nutzung des E-Rezepts ausschließen. In dem Antrag „Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten“ fordert Gesundheitspolitikerin Sylvia Gabelmann, dass nur öffentliche Apotheken das E-Rezept einlösen dürfen. Außerdem fordert die Linke Freiwilligkeit für die Inanspruchnahme des E-Rezept und das Verbot von Werbung für Rezeptmakeln.

„Die Freiwilligkeit von digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in eine zentrale Voraussetzung für ihre Akzeptanz“, heißt es im Antrag. Es gebe viele Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen digitalen Anwendungen ablehnend gegenüberstehen – nicht nur ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, sondern immer öfter auch Menschen, die sich bewusst gegen die Digitalisierung ihres Lebensumfelds entschieden. Gerade im Gesundheitsbereich ist Skepsis bei einigen Gruppen ausgeprägt, schließlich gehörten Gesundheitsdaten zu den sensibelsten und lukrativsten Daten überhaupt. „Allen Menschen, die elektronische Angebote nicht nutzen können oder wollen, sollte eine gleichwertige analoge Alternative weiterhin angeboten werden“, so die Linke. Das diene nicht zuletzt auch der Krisenfestigkeit: „Auch wenn Internetverbindungen ausfallen, muss eine gute Versorgung gewährleistet sein.“

Das E-Rezept berge die Gefahr, dass die freie Wahl der Apotheke „durch Korruption untergraben wird“. Weder die Krankenkasse, noch die verschreibenden Ärzte oder die abgebende Apotheke und erst recht nicht Dritte dürften Gelder dafür gewähren oder annehmen, dass Verordnungen bestimmten Apotheken oder Arzneimittelversendern übermittelt würden. Das Problem sei besonders brisant, weil es die Bundesregierung noch immer nicht geschafft habe, die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wiederherzustellen. Nach wie vor könnten ausländische Arzneimittelversender Rabatte gewähren, die den inländischen Apotheken verboten seien.

Mit dem E-Rezept wäre es daher noch leichter möglich, Mittel aus dem solidarisch finanzierten Krankenversicherungswesen abzuzweigen. Denn es müssten keine Papierrezepte mehr gesammelt und verschickt werden. Es reichten wenige Mausklicks, um Verordnungen zu bestimmten Apotheken oder anderen zu versenden oder von dort per Zugangscode abrufen zu lassen. „Das bringt keine Verbesserung in der Versorgung, sondern diente nur der Bereicherung derjenigen, die hier Vorteile gewähren oder entgegennehmen“, so der Antrag der Linksfraktion.

Auch der Bundestag halte das im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) vorgesehene Makelverbot für nicht ausreichend. Die Linksfraktion befürchtet, dass das Makelverbot gegenüber ausländischen Versandapotheken „in der Durchsetzung auf erhebliche Schwierigkeiten“ treffen wird. Schon jetzt existiere keine klare Zuständigkeit bei der Überwachung von ausländischen Versendern: „Es wäre daher sinnvoll, dem Makeln auch technologisch einen Riegel vorzuschieben – etwa indem das Einlösen der Rezepte durch andere Stellen als öffentliche Apotheken technologisch nicht möglich ist“, so die Forderung.

Rezepthandel schränke nicht nur die freie Apothekenwahl ein, sondern gefährde auch die Versorgungsqualität. Denn die Bezahlung von Rezeptmaklern müsse in der Apotheke an anderer Stelle, in der Regel beim Personal, wieder eingespart werden. Arzneimittelversender seien aufgrund des erheblich geringeren Personalaufwands für die Patientenbetreuung hier deutlich im Vorteil.

„Die einzige saubere Lösung bleibt das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln“, wiederholt die Linksfraktion ihre bekannte Position. Bis dahin müsse aber mindestens verhindert werden, dass das E-Rezept zum Förderprogramm für diejenigen Arzneimittelversender wird, die durch das EuGH-Urteil der deutschen Arzneimittelpolitik entzogen seien.

 

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