Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Frank Spieth, erklärte zum aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Dies ist eine Entscheidung im Sinne der Patientinnen und Patienten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben das Recht, Apotheken-Aldis, also Apothekenketten im Eigentum von profitorientierten Kapitalgesellschaften, zu untersagen.“
Die inhabergeführte Apotheke könne eine deutlich bessere Beratung bieten als eine anonyme Filiale, sagte Spieth. „Apotheken-Discounter bergen ein erhebliches Gefährdungspotential, mit allen Folgekosten.“
Ein noch größeres Gefährdungspotential geht laut Spieth vom Versandhandel mit Arzneimitteln und von Pick-up-Stellen aus. „Hier haben die Patientinnen und Patienten kaum oder gar keine Gelegenheit mit der Apothekerin oder dem Apotheker über die Wirkungen, Einnahme und Nebenwirkungen eines Medikamentes zu sprechen“, so Spieth. „Wenn diese Katalogapotheken Marktanteile gewinnen, geht das auf Kosten der inhabergeführten Apotheke. Damit würde die wohnortnahe Versorgung und auch speziell die Notversorgung wegbrechen“, warnte Spieth.
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