GSAV

Linke fordert Streichung der Importklausel

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Berlin -

Die Linksfraktion im Bundestag fordert die Abschaffung der Importquote. In dem unter Federführung der Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, Sylvia Gabelmann, gestellten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Streichung der Importförderklausel vorsieht, so wie es auch im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgesehen war.

Die Importquote führe zu Risiken beim Patientenschutz und zusätzlichem bürokratischen Aufwand für Apotheken, Arztpraxen und Großhandel, schreibt die Linke. „Zudem stellt der Parallelhandel mit seinen komplexen Vertriebswegen sowie Neu- und Umverpackungsvorgängen unter Beteiligung unterschiedlichster Händler und Importeure die Überwachungsbehörden vor große Probleme.“

Diesen Nachteilen durch re- und parallelimportierte Arzneimittel stehe jedoch nur ein geringes Einsparpotential gegenüber. Bis 2011 habe die Kosten-Nutzen-Rechnung noch anders ausgesehen: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) habe die Klausel die einzige Möglichkeit dargestellt, Druck auf die Preise von patentgeschützten Arzneimitteln auszuüben.

Mit Einführung der Nutzenbewertungsverfahren habe die Importklausel aber an Bedeutung verloren und sein nun inhaltlich überholt. Für 2017 gehe das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) von Einsparungen durch Importarzneimittel in Höhe von ca. 3 Promille der gesamten Arzneimittelausgaben aus. Deshalb solle die Importförderklausel aus dem SGB V gestrichen werden, so wie es auch im GSAV-Entwurf mit Bearbeitungsstand vom 11. Januar 2019 vorgesehen war.

Die Linke liegt mit der Forderung auf einer Linie mit dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats: Anders als im GSAV-Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehen, setzen sich die Länder für die Streichung der Importförderklausel ein. Die Argumentation ist der der Linken ähnlich: Der Patientenschutz gebiete die Abschaffung, außerdem sei sie seit dem AMNOG überholt.

In Spahns aktuellem Entwurf ist eine Neuregelung der Importförderklausel vorgesehen. Die bisherige Preisabstandsgrenze von 15 Euro oder 15 Prozent wird durch eine differenziertere Preisabstandsregelung ersetzt. Die bisherige Regelung habe sich „als ungeeignet erwiesen, Wirtschaftlichkeitsreserven insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln zu heben“, so das BMG.

Konkret soll der Preisabstand von der Höhe des Preises des Bezugsarzneimittels abhängen. Der Mindestpreisabstand von 15 Prozent soll weiterhin gelten für Originalpräparate bis zu einem Preis von 100 Euro. Für Arzneimittel zwischen 100 und 300 Euro gilt der Preisabstand von 15 Euro als Mindestgrenze. Für noch teurere Arzneimitte (ab 300 Euro) wird als neuer Mindestpreisabstand die Grenze von 5 Prozent eingeführt – rechnerisch beginnend also erneut bei 15 Euro. Entscheidend: Für extrem hochpreisige Arzneimittel gibt es keinen „Deckel“ mehr.

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