Die Preise besonders für neue Arzneimittel sind nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die Linke fordert, dass sich die Medikamentenpreise an Produktions- und Entwicklungskosten orientieren sollen.
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit der Beitragszahler legten von 2007 bis 2016 um 33,7 Prozent zu. Demnach stiegen die Durchschnittspreise für neue (patentgeschützte) Medikamente von 2008 bis 2017 um mehr als das Vierfache (981,54 Euro auf 4457,63 Euro). Darüber hinaus seien die Ausgaben für die zehn teuersten Präparate von 2007 bis 2016 um mehr als 84 Prozent gestiegen (2204 Euro auf 4070 Euro). Für individuelle Rezepturen - größtenteils Krebsmedikamente - nahmen demnach die Ausgaben um 91,3 Prozent zu. Und obwohl die Verordnungszahlen von 2011 auf 2016 um 16,4 Prozent sanken, steigerte sich der Umsatz in diesem Zeitraum um 29,3 Prozent.
Die Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linken-Fraktion, Sylvia Gabelmann: „Die alte und die neue GroKo haben keine Antworten darauf, dass die Krankenversicherung immer mehr zum Selbstbedienungsladen der Pharmaindustrie wird. Die Gesetze zur Preisbegrenzung sind so löchrig, dass sie am Ende viel zu wenig bringen.” Der Preis für Arzneimittel, deren Zusatznutzen für Patienten belegt sei, sollte sich hauptsächlich an Produktions- und Entwicklungskosten orientieren. Wenn sich aber der therapeutische Fortschritt insgesamt in Grenzen halte und die Preise neuer Medikamente trotzdem explodierten, „funktioniert das System nicht”, so Gabelmann.
Gesetzliche Krankenversicherung und Bundesregierung versuchen seit Jahren, den Preisanstieg bei Arzneimitteln in Zaum zu halten. Angesichts dieser Zahlen könnten auf den möglichen neuen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch in diesem Bereich größere Herausforderungen zukommen. Seit Einführung der Arzneimittelmarktneuordnung (AMNOG) 2011 müssen Pharmahersteller den Zusatznutzen eines neuen Produktes nachweisen. Den Zusatznutzen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Auf dieser Basis finden dann im ersten Jahr nach Markteintritt Preisverhandlungen zwischen Hersteller und GKV statt. Im ersten Jahr kann der Hersteller einen Preis nach seinen Vorstellungen veranschlagen.
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