Apothekenstärkungsgesetz

Lobbyeinfluss: Linke durchleuchtet ABDA

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Berlin -

Bis auf Weiteres hat die Regierungskoalition das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) auf Eis gelegt. Vor der Einbringung in den Bundestag will die Große Koalition die Stellungnahme der EU-Kommission zur europarechtlichen Zulässigkeit des geplanten Rx-Boni-Verbots abwarten. Über ein Jahr wurde das VOASG zuvor zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der ABDA verhandelt und mehrfach nachgebessert. Jetzt will die Linksfraktion exakt wissen, welchen Einfluss die Lobbyarbeit auf das Apothekenstärkungsgesetz hatte.

In einer „Kleinen Anfrage“ erkundigt sich die Linksfraktion nach der „Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“. Die Einflussnahme von Interessenvertretern geschehe nicht nur im Bundestag, sondern „vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien“. Grundsätzlich sei der Austausch der Bundesregierung mit Lobbyisten im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen nicht falsch, „sondern ganz im Gegenteil: das ist sogar wichtig“.

Die Bundesregierung könne und solle sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen. „Dies muss nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich“, schreibt die Linksfraktion mit Bezug auf das Bundesverfassungsgericht.

Die Mitglieder des Bundestages wüssten aber wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Apothekenstärkungsgesetzes. Der Bundestag habe jedoch ein „gewichtiges Interesse“ daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen“. Der Bundestag könne daher erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruhe.

Konkret wissen will die Linksfraktion, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben bei der Bundesregierung eingegangen sind und welche Lobbyisten in die VOASG-Erarbeitung eingebunden wurden: „Welcher Regelungsvorschlag des […] ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher(s) externen Dritten, der im Rahmen der sogenannten Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im bzw. Änderung des Gesetzentwurfes geführt hat und warum)?“

Erfahren will die Linksfraktion zudem, welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte „oder ähnliches“ von Lobbyisten einbezogen wurden. „Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen beziehungsweise Begründungen […] aufgenommen und falls ja, welche und falls nein, warum nicht (bitte begründen)?“

Auflisten soll das BMG alle „dienstlichen Kontakte“ mit Ort, Uhrzeit und Inhalt mit Bezug zum VOASG. „Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten Vorentwürfe, Eckpunkte oder ähnliche Vorarbeiten zugeleitet und wenn ja, welchen und wann?“, will die Linksfraktion wissen.

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