Kooperation SpiFa/DocMorris

Lindemann: Alle Apotheken können mitmachen

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Berlin -

Seit der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und die Versandapotheke DocMorris unter dem Motto „Umsetzung von innovativen Lösungen in den Bereichen Arzneimitteltherapiesicherheit und E-Rezept – für eine bessere Information von Ärzten und Patienten durch Apotheker“ kooperieren, schießen die Spekulationen über die Absichten ins Kraut. Von Absprachen und unlauteren Rezeptzuweisungen ist die Rede. „Alles Unsinn“, sagt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC: „Alle Apotheken können diskriminierungsfrei mitmachen.“

„DocMorris hat früh erkannt, dass die erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitssystems eine Abkehr vom Silo-Denken und die Umsetzung eines Plattformgedankens erfordert, der Leistungserbringer, Kostenträger und Patienten verbindet “, so Lindemann, „dazu zählen selbstverständlich auch die Vor-Ort-Apotheken – also alles völlig diskriminierungsfrei.“ Hinter dem SpiFa als Dachverband stehen 31 Mitgliedsverbände und über 160.000 der in Deutschland tätigen Fachärzte in Klinik und Praxis. Laut Lindemann wollen SpiFa und DocMorris auf zwei Gebieten kooperieren: Das E-Rezept von DocMorris soll – um ein Medikationsmanagement und AMTS-Tools erweitert – in neue Versorgungsverträge des SpiFa mit Krankenkassen eingebaut werden. Zugleich wollen SpiFa und DocMorris gemeinsam Versorgungsmodelle entwickeln.

Losgehen soll es Anfang 2020, „wenn alles glatt geht“, so Lindemann. „Nicht nur die technische E-Rezept-Lösung von DocMorris ist für uns interessant, wir wollen auch gemeinsam überlegen, welche innovativen Angebote wir gemeinsam umsetzen können.“

Der SpiFa hat über die zu ihm gehörende Tochterfirma Ärztliche Vertragsgemeinschaft Deutschland (ÄVGD) laut Lindemann bereits mehrere Selektivverträge mit Krankenkassen abgeschlossen, unter anderem mit den HNO-Ärzten zu den Indikationen Tinnitus und Schwindel. Außerdem gibt es etwa einen Selektivvertrag zu Telefonkonsilen und einen weiteren zum Thema Zweitmeinungsverfahren.

„In solche Verträge wollen wir künftig eine E-Rezept-Lösung für die Patienten integrieren“, sagt Lindemann. Dabei handele es sich aber „keineswegs um ein geschlossenes System“, diese Verträge sollen „für alle Apotheken kanal­unabhängig offen“ sein. Daher seien Befürchtungen „völlig unbegründet“, DocMorris wolle an ortsansässigen Apotheken vorbei eine exklusive Rezeptweiterleitung in die Niederlande vorbereiten. Auch gehe es „in keinster Weise darum, die freie Apothekenwahl einzuschränken“. Dies garantieren DocMorris und der SpiFa: „Unsere Kooperation bietet Patienten nur mit einer freien Apothekenwahl einen niedrigschwelligen, unbeschränkten und einfachen Zugang zum E-Rezept – die Grundvoraussetzung für eine breite Akzeptanz des E-Rezepts aus solchen Versorgungsverträgen.“

Ob die angestrebten Selektivverträge zu Volkskrankheiten wie Rheuma oder Diabetes ausgerollt werden sollen, ließ Lindemann offen: „Wir befinden uns noch in der Planungs- und Vorbereitungsphase“. Die Vorteile solcher Selektivverträge sieht der SpiFa-Hauptgeschäftsführer in der Bündelung fachärztlichen Wissens zu einem medizinischen Gesamtangebot, dass für die Kassen niedrigere Kosten und für die teilnehmenden Ärzte zusätzliches Honorar verspricht.

Angefangen hat alles vor rund drei Jahren. Zunächst hat der SpiFa mit verschiedenen Krankenkassen Gespräche über Versorgungskonzepte und Selektivverträge aufgenommen, berichtet Lindemann: „Parallel haben wir dann auch mit der ABDA gesprochen.“ Die ABDA habe sich aber dafür entschieden, ihr E-Rezept-Projekt im Rahmen der Gematik voranzutreiben. „Dafür habe ich Verständnis“, so Lindemann. Vor über einem Jahr sei man daraufhin mit DocMorris ins Gespräch gekommen. „Wir arbeiten beide an vergleichbaren Ansätzen“, so Lindemann.

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