Referententwurf ist da

Light-Filialen: Stundenpensum für Approbierte Patrick Hollstein, 12.06.2024 15:19 Uhr

Karl Lauterbach hat seine Apothekenreform über die FAZ lanciert. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Referentenentwurf für die Apothekenreform ist da. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, sollen Light-Filialen ohne Approbierte erlaubt werden; der Inhaber oder die Inhaberin müssen mindestens acht Stunden pro Woche vor Ort sein. Außerdem sollen bis zu 100 Zweigapotheken entstehen, derzeit sind es weniger als ein Dutzend.

Laut dem 49-seitigen Entwurf sollen Apotheken auch kürzere Öffnungszeiten haben dürfen, sieben Stunden unter der Woche und vier Stunden am Samstag sollen genügen. Für Zweigapotheken sollen noch kürzere Zeiten genügen.

Außerdem sollen Apotheken auch gegen Tetanus, FSME, Polio und Diphtherie impfen dürfen. Ebenso sollen sie Schnelltests durchführen dürfen.

Öffnungszeiten

Bislang gilt gemäß § 23 Apothekenbetriebsordnung: Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die zuständige Behörde befreit einen Teil der Apotheken ganz oder teilweise zu folgenden Zeiten von der Pflicht zur Dienstbereitschaft:

montags bis sonnabends von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr, montags bis freitags von 18:30 Uhr bis 24:00 Uhr, sonnabends von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.

Das soll sich ändern. Wie die FAZ berichtet, soll die Dienstbereitschaft verkürzt werden – sieben Stunden unter der Woche und vier Stunden am Samstag. Allerdings wurde die Dienstbereitschaft in einigen Bundesländern bereits durch Allgemeinverfügungen flexibilisiert. Beim Notdienst soll sich nichts ändern.

Die Verkürzung der Öffnungszeiten können laut FAZ-Bericht 11,4 Millionen Euro sparen, wenn die Hälfte aller Apotheken die Möglichkeit nutzen. Dadurch könnten 19,5 Stunden gespart werden, was sich in den Lohnkosten wiederspiegele.

Filiale ohne Approbierte

Lauterbach hält zudem an seinen Light-Filialen fest. Erfahrene PTA sollen Filialen auch ohne Anwesenheit eines Approbierten öffnen dürfen. Bei Bedarf soll ein Apotheker per Telepharmazie hinzugezogen werden können. Die Abgabe von Betäubungsmitteln soll bei Anwesenheit von Approbierten gestattet sein.

Fixum wird angehoben

Die Honoraranpassung ist längst überfällig. Gefordert wird eine Anhebung des Fixums auf 12 Euro. Dazu kommt es aber nicht. Das Fixum soll zum 1. Januar 2025 von 8,35 Euro auf 8,66 Euro angehoben werden. Zum 1. Januar 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 9 Euro vorgesehen. Im Gegenzug soll der prozentuale Vergütungsanteil von 3 auf 2 Prozent sinken. Laut FAZ ein Minus von einem Drittel im Vergleich zu heute.

550 Euro pro Notdienst

30 Prozent mehr will das Bundesgesundheitsministerium für den Notdienst ausgeben. Damit soll ein Vollnotdienst mit 550 Euro statt bislang 420 Euro vergütet werden. Um dies bezahlen zu können, sollen nicht mehr 21 Cent pro abgegebener Packung für die Notdienstpauschale, sondern 28 Cent abgeführt werden. Die Erhöhung soll den Apotheken im ländlichen Raum Geld in die Kassen spülen, denn die leisten mehr Notdienste als die Apotheken in der Stadt.

Zwei Zweigapotheken pro Inhaber:in

Ziel ist es, die Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu sichern. Dazu soll die Gründung von Filialapotheken erleichtert werden, und zwar auch außerhalb benachbarter Kreise. Außerdem sollen Zweigapotheken vor allem in unterversorgten Gebieten gegründet werden. Inhaber:innen sollen bis zu zwei Zweigapotheken zusätzlich zur Haupt- und Filialapotheke öffnen dürfen. Damit kämen Inhaber:innen auf maximal eine Haupt-, drei Filial- und zwei Zweigapotheken. Letztere sind abgespeckte Versionen mit einer Dienstbereitschaft von nur vier Stunden täglich. Rezepturen müssen nicht hergestellt werden. Die Aufgabe kann eine Apotheke des Verbundes übernehmen.

BtM nicht mehr im Safe

Wie die FAZ berichtet, sollen Betäubungsmittel nicht mehr verschlossen, sondern zusammen mit anderen Arzneimiteln in Kommissionierautomaten gelagert werden dürfen. Das soll Kosten einsparen.

Apothekenfremdes Personal und Filialleitung in Teilzeit

In den Apotheken herrscht Fachkräftemangel. Darum soll der Personaleinsatz flexibilisiert werden. Laut FAZ soll die Filialleitung auf zwei Approbierte aufgeteilt werden können. Auch Inhaber:innen sollen die Filiale selbst leiten dürfen. Außerdem sollen fachfremde Angestellte ohne „apothekenspezifische Ausbildung“ aber mit „relevanten Kenntnissen“ den Personalmangel abfedern. Ausländische Fachkräfte sollen zudem wie pharmazeutische Azubis eingesetzt werden können.