EuGH Spezial

Liese: Patienten vor Wirtschaft

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Der CDU-Europaabgeordnete und Arzt, Dr. Peter Liese, bewertet das Votum des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als Bestätigung des Verbraucherschutzes: „Die Richter haben im Sinne von Verbraucher- und Patientenschutz geurteilt, da die bisherige Regelung sicherstellt, dass Gesundheitsinteressen von Verbrauchern und Patienten vor wirtschaftliche Interessen gestellt werden.“ Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise verdeutliche, dass eine vollständige Liberalisierung kein probates Mittel sei, so Liese weiter.

Dass das Gericht mit seiner Entscheidung den nationalen Besonderheiten in Deutschland und dem Apothekenwesen Rechnung trägt, begrüßt Liese ausdrücklich: „Das Urteil verdeutlicht, dass die Nationalstaaten auch zukünftig souverän über die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung entscheiden können.“

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