Standards bei Menschenrechten

Lieferkettengesetz rückt näher – Unternehmen antworten GroKo nicht

, Uhr
Berlin -

Die Bundesregierung will, dass deutsche Unternehmen die Standards bei Menschenrechten auch bei ihren Zulieferern im Ausland beachten. Doch das Prinzip Freiwilligkeit gerät nach einer neuen Befragung unter Druck. Viele Unternehmen antworten der Regierung nicht einmal.

Deutsche Unternehmen haben Erwartungen der Bundesregierung an Menschenrechts- und Sozialstandards in ihren Lieferketten erneut nicht erfüllt. Das ist nach dpa-Informationen vom Dienstag das Ergebnis einer zweiten Fragerunde, die die Regierung unter rund 7300 betroffenen großen Firmen organisiert hat. Damit wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Standards wahrscheinlicher.

Um Auskunft gebeten worden waren 2250 Unternehmen. Davon antworteten diesmal erneut nur 455. Zum Zeitpunkt der Erhebung 2020 haben demnach „deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen” mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigten die menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse angemessen integriert, und zwar so, wie es im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschrieben ist, heißt es.

Die Ergebnisse der Erhebung 2020 weichen demnach zwar von den Ergebnissen der Erhebung 2019 ab. Es lasse sich jedoch bereits jetzt feststellen, dass sich die Gruppe der „Erfüller” im Vergleich zu 2019 in ihrer Größenordnung „nicht maßgeblich verändert hat”. Im vergangenen Jahr hatten etwa 20 Prozent die Vorgaben erfüllt.

Das in Aussicht gestellte Gesetz soll deutsche Unternehmen dafür verantwortlich machen, dass Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Missstände wie Kinderarbeit und Hungerlöhne - etwa in Textilfabriken in Bangladesch - sollen so unterbunden werden.

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2016 dazu ihren Nationalen Aktionsplan NAP verabschiedet. Dieser setzt UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. Darin werden die staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte in globalen Lieferketten definiert. Offen gelassen wird, ob Verantwortung freiwillig oder verbindlich umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hatte bisher auf freiwilliges Engagement der Unternehmen gesetzt und zur Überprüfung ein Monitoring eingerichtet.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu aber: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.”

Ein Lieferkettengesetz könnte nun für einen langen Streit in der Bundesregierung sorgen. Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte am Dienstag vor „Schnellschüssen”: „Dort, wo es noch Optimierungsbedarf gibt, werden wir gemeinsam mit der Wirtschaft und innerhalb der Bundesregierung Gespräche über mögliche weitere Maßnahmen und Schritte führen.” Die Ergebnisse der Firmenbefragung sollten nun analysiert werden, so die Sprecherin. Sie bildeten die Basis, um zu einer Entscheidung zu gelangen, welche Lücken es gegebenenfalls in welchen Branchen noch gebe.

Spitzenverbände der Wirtschaft laufen Sturm gegen ein nationales Lieferkettengesetz. Sie befürchten, dies gehe zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen. In einer Erklärung hieß es auch unter Verweis auf die Corona-Krise, „nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen” müssten vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschaftserholung nicht noch mehr zu verzögern.

Die deutsche Wirtschaft verhalte sich bei ihren Aktivitäten im Ausland vorbildlich und fühle sich auch dort den Menschenrechten verpflichtet, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, im Deutschlandfunk. «Da hat sich in den letzten 10, 15 Jahren enormes getan, und die deutschen Unternehmen sind da an der Spitze.» Es sei aber problematisch, wenn Unternehmen für Missstände aufkommen müssten, die auf Dritte zurückzuführen seien und nicht in ihrem eigenen Verschulden lägen. Dies sei unter keinen Umständen zu akzeptieren.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch

APOTHEKE ADHOC Debatte