Schwerkranke Patienten, die Cannabis als legales Schmerzmittel bekommen, müssen wegen Lieferschwierigkeiten mitunter wochenlang auf ihr Medikament warten. Das räumte das Gesundheitsministerium in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken ein.
Zu Beginn 2011 sowie Anfang und Ende 2014 seien bei den Lieferungen aus den Niederlanden Engpässe aufgetreten. Die Niederlande habe die bestellte und genehmigte Menge an Medizinal-Cannabisblüten nicht in vollem Umfang bereit gestellt. Das habe zu „Verzögerungen von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen“ geführt, heißt es in dem Ministeriumsschreiben. Die Bundesregierung sprach von vereinzelten Meldungen von Patienten und Lieferapotheken. Statistisch erfasst würden die Meldungen aber nicht.
Die Lieferschwierigkeiten bei Cannabis sind keine Einzelfälle: Laut dem Importeur Fagron zog sich das Problem durch das ganze vergangene Jahr. Grund sei der rasch steigende Bedarf, sagte damals das Büro für medizinisches Cannabis (OMK), das zum niederländischen Gesundheitsministeriums gehört. Erst wenn die Patienten in den Niederlanden versorgt seien, könne exportiert werden. Die Anbauer haben mittlerweile auf die verstärkte Nachfrage reagiert und eine zweite Produktionsanlage in Betrieb genommen, diese verdreifache die Produktion.
Nach einer offiziellen Statistik dürfen derzeit bundesweit 382 Schmerzpatienten ganz legal Cannabis beziehen. Dabei verlässt sich die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge bislang ausschließlich auf Importe aus den Niederlanden, was bei Linken und Grünen auf Kritik stößt.
„Bei Lieferengpässen werden so Patientinnen und Patienten billigend im Stich gelassen“, beklagte der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Tempel. Harald Terpe von den Grünen ergänzte: „Bei anderen Medikamenten wäre das ein unhaltbarer Zustand.“ Beide fordern deshalb eine Cannabis-Agentur zum lizenzierten Hanfanbau.
Die Koalitionspläne sehen bislang jedoch lediglich vor, dass Schmerzpatienten ab 2016 Cannabis auf Rezept erhalten können. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Drei Patienten war dort der heimische Cannabis-Anbau erlaubt worden, weil entsprechende Medikamente für sie wegen der fehlenden Kostenübernahme unerschwinglich seien.
Der Bundesregierung zufolge genügt selbst angebautes Cannabis im Unterschied zu Medizinal-Cannabisblüten keinerlei Qualitätskriterien. Eine Selbstschädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlinge oder Über- und Unterdosierungen wegen schwankender Wirkstoffgehalte wären nicht auszuschließen. Auch eine ärztliche Betreuung der Selbsttherapie wäre stark erschwert. „Deshalb vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass etwaige behördliche Hinweise zum privaten Anbau von Cannabis zur medizinischen Eigenversorgung nicht zielführend sind.“
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