Das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) ist morgen Thema im Bundesrat. Aus Bayern kommt ein neuer Antrag – das Drug-Checking soll aus dem Gesetzesentwurf wieder entfernt werden.
„Das Drug-Checking steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsvorhaben, die Lieferengpässe bei generischen Arzneimitteln und Arzneimitteln für Kinder zu bekämpfen und die Versorgungslage zu verbessern“, heißt es im Antrag aus Bayern. Zudem sei – anders als bei der Beseitigung der Lieferengpässe – auch keine Eilbedürftigkeit erkennbar, die eine fristverkürzte Behandlung dieser Thematik rechtfertigen würde. Zudem bestehen Bedenken gegen die Einführung des Drug-Checkings.
Was ist Drug-Checking? Konsumierende sollen die Möglichkeit erhalten, auf dem Schwarzmarkt erworbene Drogen für den Eigenbedarf anonym auf Qualität und Quantität der Zusammensetzung prüfen zu lassen.
„Es ist nicht angemessen, eine derartige Gesetzesänderung zu einem komplexen und kontroversen Thema von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen eines Verfahrens zu bewerkstelligen, in dem den Ländern keine Möglichkeit gegeben wird, um fundiert inhaltlich Stellung zu nehmen.“
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