Lieferengpässe: Ärzte wollen auch eine Prämie Patrick Hollstein, 01.03.2023 12:19 Uhr
Die Praxen fordern ebenfalls, dass der Mehraufwand im Zusammenhang mit den Lieferengpässen vergütet wird. Und was den Austausch in der Apotheke angeht, gibt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) nicht annähernd so ablehnend wie zuletzt.
„Lieferengpässe verursachen auch bei Vertragsärztinnen und -ärzten aufgrund der entsprechenden Rückfragen von Apotheken sowie der betroffenen Patientinnen und Patienten und des damit einhergehenden Beratungsbedarfs einen erheblichen Mehraufwand“, schreibt die KBV in ihrer Stellungnahme. Es sei daher erforderlich, in den Vorgaben zum einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen nach § 87 Absatz 2a SGB V eine Regelung aufzunehmen, die „eine neue Leistung für die zeitlichen und bürokratischen Aufwände seitens der Vertragsärztinnen und -ärzte bei Lieferengpässen von Arzneimitteln vorsieht“.
Die vorgesehenen Austauschregeln in der Apotheke hält die KBV für nachvollziehbar, diese müssten jedoch auf Arzneimittel, die auf der Liste der beim BfArM gemeldeten Lieferengpässe beschränkt bleiben. „Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass eine Rückinformation der verordnenden Ärztin beziehungsweise des verordnenden Arztes durch die Apotheke erfolgen muss, um mögliche Arzneimitteltherapiesicherheitsrisiken bei der Nachverordnung beziehungsweise der weiteren Einnahme durch die Patientin beziehungsweise den Patienten zu minimieren.“
Zuletzt hatte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister die Forderung der Abda nach einer dauerhaften Lockerung der Austauschregelung entschieden zurückgewiesen. „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance“, warnte er.
Mehrausgaben für die Kassen
Darüber hinaus begrüßt die KBV in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf die geplanten Maßnahmen. Die zu erwartenden Mehrausgaben für die Kassen dürften jedoch keine Auswirkungen auf die Praxen haben: „Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass diese und weitere durch das Gesetz zu erwartenden Mehrausgaben nicht zu einem höheren Regressrisiko der Vertragsärztinnen und -ärzte führen, also nicht als unwirtschaftlich gelten.“
Außerdem könnten Lieferengpässe dazu führen, dass Vertragsärztinnen und -ärzte die vereinbarten Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele nicht erreichen können. „Auch hierfür bedarf es einer gesetzlichen Regelung, dass dies in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu berücksichtigen ist.“
Und was die Vorgaben für die Diversifizierung der Lieferketten in den Rabattverträgen angeht, spricht sich die KBV dafür aus, diese nicht nur Krebsmedikamente und Antibiotika zu beschränken, sondern für alle Arzneimittel einzuführen. Auch dort könnten nämlich Liefer- beziehungsweise Versorgungsengpässe auftreten – mit möglicherweise gravierenden Folgen für Patientinnen und Patienten.