Pick up

Letzte Lösung Rezeptsammelverbot

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Die Diskussion über ein Verbot von Pick up mit Arzneimitteln nimmt kein Ende: Abholstellen außerhalb von Apotheken sei nur über ein „Rezeptsammelverbot“ beizukommen, sagte Annette Widmann-Mauz, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, auf einem Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin. Ein generelles Verbot der Abholstellen sei verfassungsrechtlich nicht möglich. Daher will die Unionsfraktion das Thema nun über das Rezeptsammeln angehen.

Innerhalb der CDU werde derzeit über ein Gutachten von Professor Dr. Rüdiger Zuck beraten, erklärte Widmann-Mauz. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte das Gutachten bei dem Verfassungsrechtler aus Stuttgart in Auftrag gegeben. Darin bestätigt dieser, dass ein Verbot von Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben durchaus mit der Verfassung in Einklang steht.

Für das BMG ist ein Verbot von Pick up kein Thema: Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat nach Angaben des Staatssekretärs die rechtlichen Aspekte in den letzten Tagen überprüft - Resultat: „Verfassungsrechtlich ist ein Verbot nicht zu machen.“ Stattdessen sollten „klare Rahmenbedingungen für Rezeptsammelstellen in das Gesetz aufgenommen werden“, sagte Schröder. Dabei ist das Ministerium offen für „Vorschläge von den Kritikern von Pick up“.

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