Bundesrat entscheidet

Letzte Hürde für Krankenhausreform

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Berlin -

Die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht vor der letzten Hürde im Bundesrat. Die Länderkammer entscheidet heute in Berlin, ob sie das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz passieren lässt – oder ob sie es in den Vermittlungsausschuss schickt und die Umsetzung vorerst stoppt. Eine mögliche Verständigung dort wäre angesichts unklarer Mehrheiten im Bundestag und der vorgezogenen Neuwahl ungewiss. 

Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen die jeweiligen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern – etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer Transformationsfonds, um die aufwendige Neuorganisation finanziell zu unterstützen.

Krankenkassen für grünes Licht

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt Verantwortung zu übernehmen, bedeutet, dieses Gesetz im Bundesrat nicht aufzuhalten.“ Es möge manchem nicht als perfekt erscheinen. „Aber es schafft zweifelsohne die lebensnotwendigen Voraussetzungen, damit viele Krankenhäuser überhaupt weiter existieren können – und damit die Garantie für Patientinnen und Patienten, zukünftig die richtige Versorgung zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu finden.“

Auch die gesetzlichen Krankenkassen appellierten, die Reform passieren zu lassen. „Wir können es uns nicht erlauben, auf die perfekte Reform zu warten“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Ein „Weiter-so“ ohne eine Perspektive für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten wäre ein fatales Signal. In der nächsten Wahlperiode müsse es dann aber darum gehen, die Reform besser zu machen. So müsse aus Patientensicht künftig ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum geringere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden dürfen.

Landkreise fordern Soforthilfen für Kliniken

Der Deutsche Landkreistag forderte die Länder zum Anrufen des Vermittlungsausschusses auf. „Anders kann es nicht gelingen, unsere Krankenhäuser zu stabilisieren“, sagte Präsident Achim Brötel der dpa. In den vergangenen zwei Jahren hätten bereits 48 Kliniken Insolvenz anmelden müssen. „So wird es auch weitergehen, wenn der Bund jetzt nicht handelt.“ Dringend nötig sei ein rückwirkender Inflationsausgleich seit 2022. „Die Länder müssen über den Bundesrat erreichen, dass diese wichtige Sofortmaßnahme auf den Weg gebracht wird“, sagte Brötel. „Der Bruch der Ampel darf jedenfalls nicht dazu führen, dass jetzt auch das gesamte System der Krankenhausversorgung auseinanderbricht.“

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) plädiert dafür, die Reform in den Vermittlungsausschuss zu schicken. „Wenn sowohl Bund als auch Länder guten Willens sind, kann diese Reform gerettet und zu einem besseren Gesetz gemacht werden“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß der Rheinischen Post.

Reform soll stufenweise greifen

Über die Ausgestaltung der Reformpläne war seit fast zwei Jahren heftig diskutiert worden. Lauterbach tauschte sich dazu auch mehrfach mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder aus, die aber bis zuletzt Kritikpunkte geltend machten. Der Minister warb kurz vor der Abstimmung für eine Umsetzung der Reform, die unbedingt notwendig sei. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Kommen soll die neue Struktur dann aber über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit kleiner werden.

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