Apothekenrevision

Leitlinien für Pharmazieräte

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Mit Inkrafttreten der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Juni stehen auch die Pharmazieräte vor neuen Herausforderungen. Denn es gibt viele neue Anforderungen wie QMS, Barrierefreiheit und intensive Dokumentation bei der Herstellung von Rezeptur und Defektur. Wie genau die Umsetzung stattfinden soll, ist nicht festgelegt. Daher obliegt es den Aufsichtsbehörden, die Vorschrift im Detail auszulegen. Auf ihrer Jahrestagung in Bamberg hat die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte in Deutschland (APD) gemeinsam Resolutionen erarbeitet, anhand derer sich die Pharmazieräte künftig bei der Überwachung der Apotheken orientieren können.

Ein erklärtes Ziel ist es beispielsweise, Rezeptur und Defektur weiterhin für alle Apotheken zu ermöglichen. Die vom Gesetzgeber geforderte Plausibilitätsprüfung für die Anfertigung von Rezepturen und die geforderte Prüfung von Defekturen sollten für alle Apotheken machbar sein, so Christian Bauer, Vorsitzender der APD. Wie genau die Anforderungen aussehen sollen, werde derzeit noch erarbeitet.

Trotzdem bleibt die Überwachung der Apotheken am Ende Ländersache. Allerdings könnten die Leitlinien der APD durchaus wegweisend wirken: Klagt ein Apotheker gegen eine Entscheidung der Überwachungsbehörde bei einer Revision, können die Leitlinien der APD den Richtern als objektive Richtlinie für ihre Entscheidung dienen.

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