Apotheken haben derzeit andere Sorgen, als sich um mögliche Retaxationen wegen Tamoxifen zu kümmern. Doch der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV) rät seinen Mitgliedern, für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Bei Tamoxifen müssen Apotheken derzeit besondere Wege gehen. Weil das Brustkrebsmittel nicht lieferbar ist, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Versorgungsmangel erklärt. Über Importe sollen die Engpässe überbrückt werden. Einer Genehmigung wie beim Einzelimport von in Deutschland nicht zugelassenen Präparaten bedarf es nicht. Die Kassen haben den Genehmigungsvorbehalt für Importe von Tamoxifen ausgesetzt – die üblichen drei Kostenvoranschläge für Import und Beschaffungskosten müssen nicht vorgelegt werden.
Die Regelung ist befristet, je nach Kasse gelten unterschiedliche Fristen. Die AOK Sachsen-Anhalt etwa verzichtet für drei Monate auf das Genehmigungsverfahren, die IKK Gesund Plus zunächst nur bis Ende April. Wird der Versorgungsnotstand schon vorher für beendet erklärt, endet auch die Ausnahmeregelung.
Die Apotheken sollen auf der Verordnung einen Hinweis wie „Tamoxifen-Lieferengpass“ vermerken. „Denken Sie bitte auch an die Abfrage der Lieferfähigkeit und die Speicherung dieser Daten. Sollte es zu Retaxationen kommen, werden diese als Nachweis im Einspruchsverfahren benötigt“, so der LAV Sachsen-Anhalt.
Grundlage für die Berechnung des Apothekenabgabepreises ist der Einkaufspreis, zu dem das Arzneimittel aus dem Ausland beschafft wurde. Hinzu kommen die apothekenüblichen Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie die Beschaffungs- oder Mehrkosten.
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilte, wurde der Import von mehr als fünf Millionen Tabletten à 20 mg zugelassen. Die Importe seien bereits im Markt angekommen, beziehungsweise würden bis zum 15. März in den Verkehr gebracht. Spätestens im Mai sollen weitere 20 Millionen Tabletten folgen.
„Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Arzneimitteln kann die Versorgung aller Patientinnen und Patienten sichergestellt werden“, teilte das BfArM mit – sofern die Ärzte dem Vorschlag des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe folgen und statt der üblichen 100-Tabletten-Packung kleinere Packungsgrößen verordnen.
Der Beirat appellierte an die Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an und Apotheker und Apothekerinnen, diesen Empfehlungen zu folgen. Nur so könne eine Versorgung aller Patientinnen und Patienten bis Mai gelingen. Die Verordnung von Großpackungen (N3) für einzelne Patientinnen und Patienten in den kommenden Wochen könne hingegen dazu führen, dass die verfügbaren Arzneimittel bereits vor dem ersten Mai ungleichmäßig verteilt sein werden.
Das BfArM listet weitere Produkte, die als Import zur Überbrückung des Engpasses zur Verfügung stehen sollen:
Zusätzlich hat das BfArM Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsengpasses angeordnet: Apotheken dürfen sich mit Wirkstoff nicht mehr bevorraten. Die Bestellung und Abgabe dürfen nur noch auf patientenindividueller Verschreibung erfolgen. Diese muss die Apotheke nach Information des BfArM anonymisiert aufbewahren.
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