Rabattverträge können aus Sicht des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) dazu führen, dass Patienten zu wenige Medikamente erhalten. Wegen der Abweichungen bei den Packungsgrößen könne der Arzt nicht sicher sein, dass die von ihm verordnete Menge an Tabletten tatsächlich abgegeben werde, moniert der LAV. Die Kassen sollten die Verträge aus Sicht des Verbands überdenken.
Als Beispiel nennt der LAV Verordnungen von Antibiotika, über die Rabattverträge bestehen: Der Arzt verschreibe konkret ein Arzneimittel beispielsweise mit der Packungsgröße N1 und möchte damit seinem Patienten 14 Tabletten zukommen zu lassen. N1 beschreibe jedoch keine konkrete Tablettenanzahl, sondern in diesem Fall eine Spannbreite von 11 bis 17 Tabletten. Der Apotheker müsse aber das Rabattarzneimittel abgeben und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arzt halten.
Dieser vermehrte Abstimmungs- und Erläuterungsaufwand in den Apotheken schaffe zusätzliche Bürokratie, Verunsicherung beim Patienten, und Unmut beim Arzt, der sich durch die Rückfragen belästigt oder gegängelt fühle, so der LAV.
Der Verband fordert die Kassen zum Umdenken auf: „Rabattverträge sind kein Allheilmittel und gelangen an Ihre Grenzen, wenn die Optionen auf finanzielle Einsparungen über das Patientenwohl gestellt werden.“ Speziell in der Versorgung mit Antibiotika, Schmerzmitteln oder Impfstoffen seien Rabattverträge keine gute Option.
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