Baden-Württemberg

LAV: Kinderbetreuung für alle Apothekenteams

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Berlin -

Angesichts der angespannten Personalsituation in den öffentlichen Apotheken wendet sich der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) mit einem Appell an die Landesregierung: Die derzeit installierte Notfallbetreuung für Kinder müsse auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn nur ein Elternteil in einem Gesundheitsberuf arbeitet. In anderen Bundesländern wie Bayern, Berlin und Brandenburg wurde eine solche Lockerung der entsprechenden Verordnung bereits in Kraft gesetzt.

Baden-Württemberg regelt jedoch weiterhin, dass beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf tätig sein müssen. Ausnahmen gibt es nur für Alleinstehende und nur mit besonderer Genehmigung der Gemeinden, die diese Betreuung anbieten. Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des LAV, kennt die Situation in den Apotheken im Land: „Die Teams in den Apotheken leisten derzeit fast übermenschliches, um die unersetzliche Versorgung der Menschen in unserem Bundesland mit Arzneimitteln jeden Tag und auch im nächtlichen Notdienst sicherzustellen. Aber auch in den Apotheken kommt es zu Corona-bedingten Ausfällen, sodass die Personaldecke vielerorts bereits jetzt extrem dünn ist.“ Die verbleibenden Mitarbeiter würden dringend und jeden Tag gebraucht, so Hofferberth weiter. „Für dieses Personal brauchen wir unbürokratische und schnelle Entlastungen, sodass sie nicht zu Hause gebunden sind, sondern in den Apotheken arbeiten können.“

Der Verband weist darauf hin, dass es unter allen Umständen vermieden werden muss, dass Apotheken wegen Personalmangels nicht öffnen können. Hofferberth: „Die Apothekenteams können nicht ins Homeoffice. Sie werden täglich in den Apotheken vor Ort gebraucht!“ Anders als in anderen Branchen könne und dürfe in der Apotheke kein fachfremdes Personal arbeiten – nicht einmal ausnahmsweise. Der Umgang mit Arzneimitteln verlange besondere Fachkenntnisse und dürfe ausschließlich von PKA, PTA und Apothekern geleistet werden. „Wir brauchen unsere Teams in den Apotheken – jetzt und besonders auch in den kommenden Wochen. Die Lockerung der Regelungen zur Notbetreuung der Kinder wäre hier eine wichtige Hilfestellung, die niemandem weh tut und dabei hilft, die wichtige Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu stabilisieren.“

Zur kritischen Infrastruktur gehören laut Verordnung in Baden-Württemberg die „gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste“. Hierzu zählen somit auch alle in der Apotheke beschäftigten Mitarbeiter. Anspruch auf eine Notbetreuung haben Paare, wo beide Partner einen systemrelevanten Beruf ausüben. Üben Alleinerziehende einen systemrelevanten Beruf aus, so haben sie Anspruch auf eine Notbetreuung.

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs. Eine ergänzende Nachmittagsbetreuung ist angedacht. Die genaue Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt hierbei der Schulleitung. Das Kultusministerium appelliert daran, dass die Grundsätze der Notbetreuung überall gleich sein sollten. Schulen sollten sich bei Unsicherheiten absprechen oder sich an das Ministerium wenden. Die Notbetreuung findet in der gewohnten Schule statt. Das beaufsichtigende Personal gehört zum regulären Schulpersonal. Die genaue Gruppengröße ist nicht weiter bestimmt, die Gruppen sollten möglichst klein gehalten werden.

Die Einteilung der Kinder und des Personals übernimmt die Schulleitung. Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt oder vorerkrankt sind, sollten für die Notbetreuung nicht herangezogen werden. Gleiches gilt für schwangere Lehrkräfte.

In den gut 19.000 deutschen Apotheken arbeiten rund 160.000 Menschen. Knapp ein Drittel sind approbierte Apotheker, gut 42 Prozent PTA und gut 20 Prozent PKA. Der Frauenanteil über alle Berufsgruppen hinweg beträgt 89,2 Prozent.

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