Die Apotheker in Baden-Württemberg haben sich im vergangenen Jahr erfolgreich gegen unberechtigte Retaxationen der Krankenkassen gewehrt. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat nach eigenen Angaben im Einspruchsverfahren insgesamt 398.668 Euro für die Apotheken zurückgeholt. Geschäftsführerin Ina Hofferberth zog positive Bilanz für das Jahr 2013.
Laut LAV hat die Fachabteilung Taxation 5225 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft, die zu 2850 Retaxationsvorgängen zusammengefasst wurden. Der Gesamtwert der Retaxationen belief sich demnach auf 542.423 Euro. Fast drei Viertel dieser Summe konnte im Einspruchsverfahren zurückgeholt werden.
„Ich werte das als deutlichen Beweis für unsere erfolgreiche Verbandsarbeit“, sagte Hofferberth. Der Aufwand für die Apotheker und Mitarbeiter der Abteilung sei zwar groß und koste viel Zeit und Nerven. Doch ohne die fachliche Unterstützung des Verbands wären viele Apotheken auf den Retaxationen sitzen geblieben, ist man beim LAV überzeugt.
Die Anzahl der Retaxationen ist im Vergleich zum Jahr 2012 gesunken. Damals gab es Einsprüche zu 9867 Fällen, zusammen 4119 Retaxationen. Die Retaxsumme belief sich auf 721.000 Euro. Davon konnte der LAV 511.000 Euro wieder zurückholen. Beim Verband erklärt man sich das höhere Aufkommen damit, dass mehrere Kassen 2012 regelrechte Retaxationswellen losgetreten und selbst kleinere Beträge abgesetzt hatten.
Nach dem Rückgang im Jahr 2013 scheint sich der Trend im ersten Halbjahr 2014 wieder umzukehren. Die Taxstelle des LAV hatte von Januar bis Juni schon etwa 4000 Fälle auf dem Tisch. Der Fachbereich gehört mit sieben Mitarbeitern übrigens zu den größten Abteilungen des LAV.
Da sich nur ein Viertel der Absetzungen der Kasse als berechtigt herausgestellt habe, rät Hofferberth zu erhöhter Aufmerksamkeit: Es lohne sich immer, Retaxationsvorgänge genau anzusehen und bei offenen Fragen den Sachverstand und die Kompetenz der Fachabteilung des LAV in Anspruch zu nehmen.
Bei der Auswertung des LAV nicht berücksichtigt sind etwa 1000 weitere Fälle, bei denen wegen Nichtbeachtung der Rabattverträge retaxiert wurde. Diese Fälle werden einem LAV-Sprecher zufolge in der Kommunikation gegenüber der Politik bewusst ausgeklammert. „Es gibt in der Politik das Vorurteil, die Apotheker hätten keine Lust, die Rabattverträge umzusetzen. Wir wollen zeigen, dass die meisten Retaxationen mit den Rabattverträgen überhaupt nichts zu tun haben“, so der Sprecher.
Fritz Becker, LAV Präsident und Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV), spricht das Thema bei jedem Treffen mit Gesundheitspolitikern an. Er erwartet, dass die Regierung zumindest Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern verbietet. Bei der gestrigen Mitgliederversammlung hat der LAV eine entsprechende Resolution verabschiedet.
In der Resolution heißt es wörtlich: „Immer dann, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt oder Apotheker ist, muss den Apotheken zumindest der Einkaufswert der an den Patienten abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden.“
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