Rechtliche Bedenken

Lauterbachs Spargesetz: Hängepartie im Kabinett

, Uhr
Berlin -

Zwischen den Eckpunkten und dem Referentenentwurf zum Spargesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lagen nur wenige Tage. Mittlerweile ist klar, dass es sich erneut um einen inoffiziellen Entwurf handelte. Und dass es in der Bundesregierung ernsthafte rechtliche Bedenken gibt. Vor allem den Solidaritätsbeitrag der Pharmaindustrie sieht man bei der FDP kritisch.

Normalerweise gehen Gesetzentwürfe aus dem BMG auf offiziellem Weg an die betroffenen Verbände, damit diese Gelegenheit zur Stellungnahme haben. In der Corona-Pandemie lief das Ganze zwar teilweise im Hauruck-Modus, aber stets im bewährten Verfahren.

Ganz anders bei Lauterbachs Spargesetz. Schon im März tauchte plötzlich der Entwurf im gesundheitspolitischen Berlin auf, ohne dass er offiziell vom BMG verschickt worden war. Nur kurze Zeit später wurde er wieder kassiert, vor allem im Finanzministerium soll man über die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer entsetzt gewesen sein. Insofern ist es durchaus eine Möglichkeit, dass der Entwurf gezielt aus Regierungskreisen durchgestochen wurde, um Lauterbach unter Druck zu bringen, und nicht von den Kassen, die sich schon damals mehr Tempo wünschten. Später räumten Vertreter des BMG sogar offen ein, dass der Entwurf nicht in einem Stadium gewesen sei, in dem er mit der Öffentlichkeit hätte diskutiert werden können.

Erneut Entwurf durchgestochen

Doch wenige Monate später wiederholt sich das Ganze. Zwar liegt der Entwurf mittlerweile sauber ausgedruckt in allen Abgeordnetenbüros auf dem Tisch. Doch wieder war er nicht offiziell vom BMG verschickt worden, sondern auf geheimnisvollen Wegen aufgetaucht und unter der Hand verteilt worden. Lauterbach steht mit dem Rücken zur Wand: Noch eine Woche zuvor hatte er sich mit Verweis auf die Ressortabstimmung standhaft geweigert, Details zu nennen. Nun läuft die öffentliche Debatte komplett gegen ihn, weil weder Kassen noch Leistungserbringer noch die angeblich gar nicht betroffenen Ärzte zufrieden sind. Letztere drohen sogar schon mit Boykott, was die Aufnahme von neuen Patient:innen angeht. „Was für Chaos“, wetterte auch der Präsident des Pharmaverbands vfa, um seiner Wut über Lauterbach dann auch noch in der Bild-Zeitung offen Luft zu machen.

Der eigentliche Ärger droht Lauterbach aber derzeit im Kabinett. Denn auch wenn er wenige Tage vor der Präsentation der Eckpunkte, nämlich bei seinem Auftritt zur neuen Testverordnung (TestV), wiederholt die gute Zusammenarbeit mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte – es ist die FDP, die ernsthafte rechtliche und auch inhaltliche Vorbehalte gegen das Spargesetz hat.

Konkret geht es um den Solidarbeitrag, den die Pharmaindustrie leisten soll. War zunächst eine Anhebung des Zwangsabschlags vorgesehen, soll nun der Sparbeitrag von jeweils einer Milliarde Euro in den kommenden zwei Jahren von den Kassen eingetrieben werden: Der GKV-Spitzenverband legt die Verteilung nach Umsatzgröße per Bescheid fest. Sofern sich einzelne Hersteller aufgrund einer nachgewiesenen Existenzbedrohung von der Sonderabgabe befreien lassen, wird der wegfallende Betrag auf die anderen Unternehmen umgelegt.

Bittsteller bei den Kassen

Dass die Unternehmen zu Bittstellern bei den Kassen werden, ist ein Novum in der Gesundheitspolitik. Bislang mussten Befreiungen vom Abschlag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden; ob die Kassen überhaupt rechtlich dazu in der Lage wären, solche Entscheidungen zu treffen, ist alles andere als gewiss. Dazu kommt, dass der Solidarbeitrag gar nicht diejenigen Hersteller trifft, die von der Pandemie profitiert haben. Biontech etwa hat mit dem Corona-Impfstoff Milliarden verdient – rechnet aber bislang keinen einzigen Euro über die GKV ab. Lauterbach hatte seine Pläne damit gerechtfertigt, dass die von seinem Spargesetz betroffenen Unternehmen erhebliche Umsatzzuwächse zu verzeichnen hätten.

Lindner mit Vorbehalt

So nimmt der Widerstand gegen Lauterbachs Pläne innerhalb der Bundesregierung an Fahrt auf. Heute ist Frist zur Abgabe der Stellungnahmen, am Montag ist ein Treffen zur Ressortabstimmung geplant. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat Lindner bereits „Leitungsvorbehalt“ gegen das Gesetz eingelegt, auch bei SPD und Grünen werde zunehmend gereizt auf Lauterbachs Vorstoß geschaut. Und gesprochen wird demnach im BMG auch nicht mehr von einer „Ressortabstimmung“, sondern nur von einer „Vorabstimmung“. Lauterbach droht ein stürmischer Sommer.

Eine Analyse der bisherigen Arbeit des Ministers nehmen ADHOC-Herausgeber Thomas Bellartz und Chefredakteur Alexander Müller in der aktuellen Episode ihres Podcasts NUR MAL SO ZUM WISSEN vor. (Audio only)

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch aufnehmen
Nach Notfallzentren: Auch Rettungsdienst vor Reform
Ärztepräsident zeigte sich offen
BMG lehnt „Teilzeit-Krankschreibungen“ ab
Zeitfresser bei der Abgabe
Engpasszuschlag im Apothekenhonorar

APOTHEKE ADHOC Debatte