Chaos durch Legalisierung

Lauterbachs bekiffte Cannabisreform

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Berlin -

Es war ein Wahlversprechen, eines der großen sogar: die Cannabis-Legalisierung. Das entsprechende Gesetz wurde mit Verspätung vom Bundestag verabschiedet – doch die Kritik insbesondere aus den Ländern reißt nicht ab. Auf Unverständnis stoßen etwa die absurd hohen Mengen, die mitgeführt werden dürfen, die sehr kurze Frist bis zum Stichtag und die schwammig umrissenen Regelungen für Cannabis-Clubs. Es gib viele offene Fragen zu einem Gesetz, das schon in wenigen Wochen in Kraft treten soll.

Einer der ganz großen „Selling Points“ für das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbachs (SPD) ist die Behauptung, dass dem Schwarzmarkt und dem illegalen Verkauf mit der geplanten Legalisierung effektiv der Kampf angesagt werden könnte. Damit würde nicht nur die Drogenkriminalität bekämpft. Durch Verordnungen und Transparenz würden auch die gesundheitlichen Probleme, die beispielsweise durch Verunreinigung entstehen könnten, bald passé sein.

Zu diesen Aussagen passt der Zeitplan des Gesetztes aber nicht: Denn Kiffen soll schon ab dem 1. April legal sein, dann sind Besitz und Eigenkonsum erlaubt. Anbaugesellschaften dagegen wenige Monate später starten, nämlich ab dem 1. Juli. Frage 1: Woher soll das „saubere Gras“ in der Zwischenzeit kommen, wenn nicht von Dealern und vom Schwarzmarkt, der durch das Gesetz doch eigentlich geschwächt werden soll?

Jugendschutz

In einem Punkt sind sich Gesundheitsexperten und der Gesundheitsminister einig: Cannabiskonsum kann für Menschen unter 25 Jahren zu dauerhaften Schäden führen, denn die Hirnreife ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Warum soll Cannabis dann aber ab 18 Jahren erlaubt sein und nicht erst mit 25? Laut Gesundheitsminister Lauterbach geht es darum, die Jugend „nicht dem Schwarzmarkt zu überlassen“. Aber suggeriert eine Legalisierung ab 18 nicht, dass es ab diesem Alter eben doch unbedenklich ist, Cannabis zu konsumieren? „Ich sage nicht, es ist okay, ich sage, es ist legal, aber ich rate jedem davon ab“, so Lauterbachs wiederholt wirre Rechtfertigung bei Markus Lanz.

Kein Handel

Die erlaubten Abgabemengen in Deutschland sind signifikant höher als beispielsweise in den Niederlanden, da ist das Maximum nur 5 g am Tag – deutlich weniger als in Deutschland: 50 g Eigenbedarf sollen im Monat erlaubt sein, 25 g mitgeführt werden dürfen – das sind drei bis fünf Joints etwa pro Tag. Frage 3: Warum so viel? Lauterbach argumentiert, dass die Menge so hoch sein müsse, um dem Schwarzmarkt erfolgreich zu bekämpfen.

Aber was, wenn ich nicht anbauen möchte? Woher kommt dann mein Cannabis? Einen legalen Verkauf gibt es jetzt jedenfalls noch nicht, denn der Handel ist wegen Konflikten mit dem EU-Recht immer noch illegal. Also kaufen und verkaufen dürfte man beispielsweise auch überschüssige Ernte nicht. Gleichzeitig darf aber jeder über 18-Jährige mit bis zu 25 g in der Tasche herumlaufen. Sebastian Fiedler, Kriminalbeamter und Bundestagsabgeordneter (SPD), spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem Gesetz, dass „zur Entkriminalisierung von Dealern“ führen würde. Frage 4: Wie soll kontrolliert werden, woher das Gras tatsächlich kommt, solange es die erlaubten Höchstmengen nicht übersteigt?

Ursprünglich sollte es einmal staatlich lizenzierte Verkaufsstellen geben, sogar Apotheken waren in einem frühen Stadium im Gespräch. „In einem zweiten Schritt soll die Abgabe von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken in Fachgeschäften als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und zeitlich befristetes Modellvorhaben umgesetzt werden. Dieser Teil des Vorhabens ist voraussichtlich EU-notifizierungspflichtig“, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Frage 5: Wann und wie soll das umgesetzt werden?

Club statt Fachgeschäft

Dann kommen ab dem Sommer die Cannabis-Clubs ins Spiel. Obskure Anbauvereinigungen von bis zu 500 Mitgliedern, die jeweils 50 g Cannabis pro Person im Monat bekommen dürfen, das dann aber nur zu Hause konsumiert werden darf. Konsum in den Vereinsräumen ist untersagt. Wenn man unter 21 Jahren ist – warum hier jetzt nicht unter 25? – bekommt man maximal 30 g. Und das alles nur für den Eigenbedarf, Non-Profit. Finanzieren sollen sich die Clubs durch ihre Mitgliedsbeiträge. Der Weiterverkauf von Cannabis ist auch hier nicht gestattet. Jeder Club soll außerdem Sucht- und Präventionsbeauftragten ernennen müssen. Und jedes Mitglied darf maximal einem Verein angehören.

Frage 6: Wie genau sollen die Mengen an Gras hier kontrolliert werden? Ein Verein mit 500 Mitgliedern über 21 Jahren dürfte schließlich 25 kg Cannabis im Monat abgeben. Was, wenn sich die Vereinsmitglieder im Monat nicht die 50 g abholen, die ihnen zustehen würden? Muss der Ernteüberschuss vernichtet werden? Kontrolliert verbrannt vielleicht? Wie muss darüber Auskunft gegeben werden?

Und gleich noch Frage 7: Wer verhindert, dass Dealer jetzt reihenweise Clubs gründen? Wer kontrolliert auf Doppelmitgliedschaften, wer hat einen Blick auf die Finanzen? Da nur stichprobenartige Prüfungen vorgesehen sind, um die Behörden nicht zu überfordern, drohen Wild-West-Zustände. Auch andere Kriminelle könnten schnell erkennen, dass sich hier beispielsweise gut Geld waschen lässt.

Cui bono?

Frage 8 zum Schluss: Wofür das Ganze? Dass jemand, der gelegentlich mal einen Joint konsumieren möchten, tatsächlich Mitglied in einem Verein wird und Beiträge zahlt oder selbst zu Hause anbaut, kann bezweifelt werden. Vielleicht ist der Gang zum Dealer dann doch noch der einfachere Weg. Besonders wenn der Dealer und der Konsument sich beide völlig ohne Bedenken mit stolzen 25 g in der Tasche bewegen können.

Und auch die erhofften Steuermehreinnahmen gibt es nicht, stattdessen muss der Steuerzahler für teure Werbekampagnen des BMG aufkommen. Lauterbach behauptet, dass er dadurch aufklären und abschrecken will. Dass ein Warnhinweis zuletzt fehlte, leugnete der Minister bei Lanz hartnäckig. Bis ihn der Moderator eines Besseren belehrte.

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