Lauterbach will RKI-Reform per Erlass Lilith Teusch, 09.12.2024 15:26 Uhr
Noch Anfang des Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine umfangreiche Liste mit Gesetzesvorhaben vorgelegt. Bislang wurde jedoch nur wenig davon umgesetzt. Nach dem Ende der Ampelkoalition und der klaren Ansage der Opposition, seine Vorhaben nicht unterstützen zu wollen, schwinden die Hoffnungen, dass Lauterbach zumindest jene Gesetzesentwürfe, die sich bereits im parlamentarischen Verfahren befinden, noch durchbringen kann. Stattdessen plant er jetzt offenbar, einzelne Aspekte seiner liegengebliebenen Entwürfe am Parlament vorbei per Erlass umzusetzen. An eine schnelle Hilfe für die Apotheken denkt der Minister dabei allerdings nicht.
Das Ampel-Aus bedeutete auch das Aus für die Reformagenda des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Eins dieser liegengebliebenen Gesetze ist das zur Schaffung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Doch offenbar will Lauterbach sich noch nicht geschlagen geben, bloß weil es ihm nun an einer Mehrheit fehlt. Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) prüft das BMG derzeit, ob der Minister die in der Fachwelt und von der Opposition heftig kritisierte Aufspaltung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugunsten eines „Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit“ (BIÖG), wie der neue Name lautet, per Erlass auf dem Verwaltungsweg durchgesetzt werden kann.
Der Gesetzesentwurf sah die Gründung des BIÖG vor, in das sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als auch die Abteilung für nicht-übertragbare Krankheiten des RKI eingegliedert werden sollten. Dieses Vorhaben stieß bereits auf erhebliche Kritik, da eine solche Aufspaltung mit einem Imageverlust des RKI verbunden sein könnte.
„Ein Affront gegenüber dem Bundestag“
Auch die Opposition kritisiert das Vorhaben. „In geradezu fanatischer Torschlusspanik versucht Karl Lauterbach offenbar, Tatsachen zu schaffen, für die es nie eine Mehrheit im Parlament gab. Sollte das stimmen, wäre das ein Affront gegenüber dem Bundestag, den Mitarbeitern von RKI und BZgA und allen Experten. Dort gab es für Lauterbachs Pläne zuletzt keinen Konsens und keine Mehrheit. Das wäre ein Angriff auf die Integrität des RKI“, erklärt Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Union auf Anfrage.
Dieser Alleingang wäre nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern würde auch bei den Mitarbeitenden der beiden Institute große Verunsicherung auslösen. „Eine derartige Kurzschlusshandlung eines Ministers auf Abruf wäre nicht hinnehmbar. Karl Lauterbach sollte Respekt vor dem Wählerwillen haben und auf Alleingänge vor dem 23. Februar verzichten“, so Sorge. Er hat zur Klärung bereits eine Frage an den Bund eingereicht.
Und die Apotheken?
Vor dem Ampel-Aus war angedacht, auch die Apotheken in das BIÖG-Gesetz einzubeziehen, und zwar durch fachfremde Änderungsanträge. Demnach sollten zum Beispiel die Impf- und Testerweiterungen, die im Apothekenreformgesetz vorgesehen waren, an das Vorhaben angehängt werden.
Auf die Anfrage, ob das BMG plane, auch andere nicht mehr umgesetzte Vorhaben – etwa die geforderte Anhebung des Fixums – per Erlass oder Verordnung auf den Weg zu bringen, antwortete ein Pressesprecher lediglich: „Das BMG hält an seinen Zielen fest, die öffentliche Gesundheit zu fördern, Aufklärung und Prävention voranzutreiben und Gesundheitsdaten zu erheben und auszuwerten. Dazu ist eine Neuordnung der nachgeordneten Behörden geplant. Soweit möglich, werden diese Ziele noch in dieser Legislatur umgesetzt. Dies gilt auch für weitere Vorhaben. Deren Umsetzung wird innerhalb der Bundesregierung erörtert.“