Neuer Gesetzentwurf zur Jahreshälfte

Lauterbach will Patientenrechte stärken

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Berlin -

Die Krankenhausreform stockt, der Referentenentwurf zur Apothekenreform lässt immer noch auf sich warten – da kündigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schon das nächste Gesetzesvorhaben an. Schon zur Jahreshälfte plant er einen Entwurf für stärkere Patientenrechte vorzulegen.

Die Stellung von Patientinnen und Patienten bei ärztlichen Behandlungen und fehlerhaften Eingriffen soll gestärkt werden. Ein Gesetzentwurf dazu soll voraussichtlich zur Jahreshälfte vorgelegt werden, erklärte Lauterbach heute in der Regierungsbefragung im Bundestag. Vorgesehen sei unter anderem ein Fonds für Härtefälle nach Behandlungsfehlern. Die Krankenkassen sollen stärker verpflichtet werden, Versicherte zu unterstützen. Aufgebaut werden sollen auch Möglichkeiten, damit Patienten sich Befunde mithilfe künstlicher Intelligenz besser erläutern lassen können.

Zu viel Bürokratie

Justizminister Marco Buschmann (FDP) wies auf das ungleiche Verhältnis im Hinblick auf Informationen zwischen den Heilberufen mit viel Sachkunde und den Patienten hin, die teils Schwierigkeiten hätten, Behandlungsfehler nachzuweisen. Nicht vorstellen könne er sich, zu einer grundsätzlichen Umkehr der Beweislast zu kommen. Dies würde sonst bei Ärzten „eine Flut an Selbstabsicherungsnotwendigkeiten“ auslösen. Es gebe aber schon heute zu viele Dokumentationen und Bürokratie.

SPD, Grüne und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, bei Behandlungsfehlern die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem zu stärken. Auch die Einführung eines Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen ist seitdem geplant.

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