Vermittlung, Beratung und Pflege

Lauterbach will 1000 Gesundheitskioske

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will langfristig in ganz Deutschland rund 1000 Gesundheitskioske für Patientinnen und Patienten in sozial benachteiligten Regionen einrichten. Vorbild ist dabei Hamburg, wo der SPD-Politiker am
Mittwoch im Stadtteil Billstedt einen dort bereits seit 2017 bestehenden Gesundheitskiosk besuchte.

Lauterbachs Gesetzesinitiative zufolge besteht die Hauptaufgabe der Kioske darin, den Zugang zur Versorgung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren. Initiiert werden sollen die Anlaufstellen von den Kommunen, die Kosten sollen zu 74,5 Prozent die Krankenkassen zu 5,5 Prozent die privaten Krankenversicherungen und zu 20 Prozent die Kommunen übernehmen. Ziel sei, pro 80.000 Menschen einen Kiosk zu errichten.

Für die Patientinnen und Patienten sollen die Kioske unter anderem medizinische Behandlungen vermitteln, beraten und bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten unterstützen. Außerdem sollen von Ärzten veranlasst in den Kiosken Pflegefachkräfte einfache medizinische Routineaufgaben erledigen, etwa Blutdruck und Blutzucker messen, Verbände wechseln oder Spritzen verabreichen. Zum Personal des Gesundheitskiosks sollen perspektivisch alle Pflegefachkräfte mit Heilkundekompetenz gehören.

„Gesundheit ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Auch unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer alternden Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten. Deshalb darf in Deutschland weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und Patienten entscheiden“, so Lauterbach. Gesundheitskioske könnten dabei einen entscheidenden Unterschied machen. „Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten. Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen.“

Die Einzelheiten sollen in einem Gesetz vorgegeben werden und unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort in schiedsamtsfähigen Verträgen zwischen Krankenkassen und Kommunen konkretisiert werden. Die Arbeit soll evaluiert werden.

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