Gesundes-Herz-Gesetz

Lauterbach streicht Statine für Kinder

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Berlin -

Das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG), das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammen mit der Apothekenreform am 21. August ins Kabinett einbringen wollte, wurde nun im zweiten Anlauf beschlossen. Allerdings mit Änderungen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien hierzulande die häufigste Todesursache, heißt es im aktuellen Kabinettsentwurf zum GHG. Erkrankungen des Kreislaufsystems kosten das Gesundheitssystem jährlich rund 57 Milliarden Euro laut BMG. Ein Großteil der Fälle werde durch beeinflussbare Lebensstilfaktoren verursacht. Als Risikofaktoren nennt das BMG insbesondere ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum. Mit dem neuen Gesetz sollen Früherkennung und Prävention gestärkt werden.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurde das GHG heftig kritisiert. Der Hauptvorwurf der Kritiker: Statt auf echte Präventionsmaßnahmen wie Sport, Aufklärung und Beratung zu setzen, konzentriere sich der Minister auf den einfachen und schnellen Zugang zu Statinen – besonders problematisch, da der Referentenentwurf den Einsatz bereits bei Kindern und Jugendlichen fördern wolle. „Je frühzeitiger eine Untersuchung und eine nachfolgende Therapie initiiert werden, desto größer ist die Risikoreduktion. Eine Behandlung mit einem ausschließlichen Fokus auf Lebensstiländerungen ist zur Behandlung einer Hypercholesterinämie (FH) nicht ausreichend“, hieß es noch im Referentenentwurf.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen sei Vorsicht im Umgang mit Medikamenten geboten, so unter anderem der Deutsche Hausärzt:innenverband. Zudem sei es befremdlich, dass der Gesetzgeber in das konkrete ärztliche Handeln eingreifen wolle. Zur Prävention sollte der Schwerpunkt eher auf mehr Bewegung und gesunder Ernährung liegen.

Früherer Einsatz von Statinen

Mit dem GHG sollen Statine früher und gezielter verordnet werden können, um schweren kardiovaskulären Vorfällen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall vorzubeugen. Es gebe Verlaufsbeobachtungen zur medikamentösen Therapie von Kindern mit familiärer FH, die zeigten, dass mit Statinen behandelte Kinder im Vergleich zu unbehandelten Kindern ein vermindertes Risiko für das Auftreten kardiovaskulärer Erkrankungen haben, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu soll im Sozialgesetzbuch (SGB V) ein neuer Abschnitt: „Erweiterte Leistungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ eingefügt werden.

Ursprünglich sollte hier auch festgeschrieben werden, dass Versicherte auch bei genetisch gesicherter familiärer Hypercholesterinämie einen Anspruch auf Versorgung mit Statinen zur Prävention schwerer kardiovaskulärer Erkrankungen haben. Dieser Absatz wurde im neuen Entwurf jedoch gestrichen. Stattdessen soll nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Festlegung der Verordnungsvoraussetzungen beauftragt werden. Der erste Entwurf hatte die Selbstverwaltung, namentlich den G-BA und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), außen vor gelassen. Lauterbach zeigte sich gestern bei der an die Kabinettssitzung anschließenden Pressekonferenz „sehr dankbar, dass die Selbstverwaltung hier so schnell reagiert hat“ und nötige Korrekturen zügig vorgenommen wurden.

Auch bei den im Referentenentwurf vorgesehenen Untersuchungen für Kinder und Jugendliche soll der G-BA nun Vorgaben für Maßnahmen wie zum Beispiel eine standardisierte Erfassung von Herz-Kreislauf-Risiken festlegen.

Die pDL bleiben

Für die Apotheken ändert sich dagegen wenig. Das BMG plant weiterhin die Einführung von drei neuen pDL, auf die gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren Anspruch haben:

  • eine jährliche Beratung mit Messung der Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus
  • eine jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen
  • eine Beratung und Messung von Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus sowie weiterer Risikoerkrankungen, insbesondere der erforderlichen Blutwerte sowie des Blutdrucks gegen Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte

Die ersten beiden neuen pDL sollen nach dem Entwurf vom pharmazeutischen Personal der Apotheke durchgeführt werden können, nur die letzte müsse von einer Apothekerin oder einem Apotheker durchgeführt werden.

Zusätzliche Kosten werde es nicht „in nennenswerter Größe geben“ für das Gesundheitssystem geben, so Lauterbach, da eine Umschichtung der Posten von anderen, weniger erfolgreichen Maßnahmen vorgesehen ist.

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