Das Ultimatum der Ärzteschaft hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verstreichen lassen, geantwortet hat er jetzt trotzdem noch.
Am 18. August hatte es in Berlin ein Krisentreffen gegeben, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärzte ihrem Unmut über die aktuelle Gesundheitspolitik Luft machten. Am Ende wurde ein Forderungskatalog beschlossen, zu dem Lauterbach bis zum 13. September Stellung nehmen sollte. „Wir erwarten eine umgehende und ehrliche Bearbeitung unserer Anliegen, keine Ausflüchte mehr“, hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen gesagt.
Eine Antwort kam nicht, am Rande einer Pressekonferenz wollte sich Lauterbach noch nicht einmal an das Anschreiben erinnern. Er bekomme viele Anfragen und werde diese persönlich, aber nicht öffentlich beantworten. „Tempi passata“, fügte er schulterzuckend hinzu.
Geantwortet hat er trotzdem noch und Maßnahmen in Aussicht gestellt, mit denen die Versorgung sichergestellt werden soll. „Dabei werden auch Ihre Anregungen in die Überlegungen einbezogen. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen derzeit keine Informationen zur konkreten Umsetzung und zum zeitlichen Rahmen geben kann.“
Auch auf die Punkte der Ärzteschaft geht er ein: Was die „tragfähige Finanzierung“ angeht, verweist er auf die Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband, die aus seiner Sicht „eine angemessene Weiterentwicklung der ärztlichen Honorare darstellt und dabei sowohl die aktuelle wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft als auch die der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick hat“. Obendrein hätten sich beide Parteien darauf verständigt, dass künftig die Tarifsteigerungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet werden.
„Dieses Ergebnis verdeutlicht, dass das Prinzip der Selbstverwaltung funktioniert und dieser Grundsatz auch weiterhin prioritär beizubehalten ist.“ Demgegenüber müsse man bei der sektorengleichen Vergütung nach dem Scheitern der Verhandlungen eine Ersatzvornahme vornehmen.
Die Budgets für Kinder- und Jugendärzte habe man bereits ausgesetzt, so Lauterbach weiter. „Wie ich bereits mehrfach angekündigt habe, wird auch die Aussetzung der Budgets für die Hausärztinnen und Hausärzte kommen, was einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung darstellt.“
Auch der Abbau von nicht notwendiger Bürokratie sei ihm ein wichtiges Anliegen. Das BMG befinde sich derzeit in dem Erarbeitungsprozess zu den Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen (§ 220 Absatz 4 SGB V) und bereite konkrete Maßnahmen-Umsetzung vor. Ziel sei es, einen Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und dem nachvollziehbaren Anliegen, die auf die Bürokratie verwendete Zeit stärker für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu nutzen.
Die Digitalisierung soll laut Ärzteschaft kein Selbstzweck sein, sondern bestehende Versorgungsprobleme lösen. Mit beiden Digitalgesetzen habe man konkrete Schritte auf den Weg gebracht, um „die Digitalisierung mehrwertstiftend für die Unterstützung der Versorgungsqualität und die Optimierung von Versorgungsprozessen nutzbar“ zu machen. „Vor diesem Hintergrund kann Ihre Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen gegen jene Praxen, die sich gegen die Digitalisierung und die notwendige Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung stellen, nicht unterstützt werden.“
Auf die Forderungen nach mehr Weiterbildung in Praxen, Bürokratieabbau und die Abschaffung von Regressen geht Lauterbach in seinem Antwortschreiben nicht ein.
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