Rx-Versandverbot

Lauterbach: Rx-Boni-Verbot „rechtlich besorgniserregend“ APOTHEKE ADHOC, 13.03.2019 16:25 Uhr

Skeptisch: SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hält nicht viel vom CDU-Vorschlag, Rx-Boni ins SGB V zu schreiben. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat sich als erster Sozialdemokrat zum von der CDU vorgeschlagenen Rx-Boni-Verbot geäußert – und starke Zweifel geäußert. Die SPD halte die Festschreibung eines Rx-Boni-Verbots im Sozialgesetzbuch für „rechtlich besorgniserregend“.

Er habe von dem Kompromissvorschlag aus der Union gehört, habe aber noch keinen Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorliegen, so Lauterbach. Was er bisher vernommen habe, höre sich allerdings sehr „rechtsunsicher“ an, sowohl in Bezug auf das EuGH-Urteil vom Oktober 2016 als auch auf das Mahnverfahren der EU-Kommission. Auch sei es problematisch, den vom EuGH festgeschriebenen Wettbewerbsnachteil ins Gesetz zu schreiben. „Das ist kein Vorschlag, der machbar ist“, so Lauterbach.

Außerdem sei der Kompromiss einem älteren Vorschlag sehr ähnlich, den Spahn als Staatssekretär im BMG abgelehnt habe. Die SPD sei gespannt auf die Vorschläge von Spahn und arbeite an eigenen Vorschlägen, die sie in die anstehenden Beratungen zum GSAV einbringen werde.

Aus Unionskreise war zuletzt der Vorschlag gekommen, statt eines Rx-Versandverbots ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern. Damit soll der ABDA-Forderung nach Sicherung der Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rechnung getragen werden. Allerdings müssen die Apotheker für den Verzicht auf den von Spahn vorgeschlagenen Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro erhebliche finanzielle Abstriche in Kauf nehmen. Der von Spahn zugesagte Betrag von 375 Millionen Euro soll mehr als halbiert werden.

Mit dem Kompromiss haben sich die Gesundheitspolitiker der Union gegen Spahn durchgesetzt: Unmittelbar nach Bekanntwerden von dessen Plan B hatte CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich den Rx-Boni-Deckel als verfassungswidrig abgelehnt: „Ich halte Rx-Boni – und dann auch nur für ausländische Versender – für höchst fragwürdig“, so Hennrich. Er halte es für rechtlich nicht möglich, inländische Versender an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu binden und zugleich ausländischen Apotheken Rx-Boni zu erlauben. Dadurch würde sich das Versandgeschäft zwangsläufig ins Ausland verlagern.

„Das kann nicht unser Bestreben sein. Was würde wohl passieren, wenn sich Amazon nicht an die deutsche Buchpreisbindung halten müsste. Das wäre grotesk“, so Hennrich. Als Reaktion auf den Brief der EU-Kommission hatte Hennrich bereits erklärt: „Auf keinen Fall wird es mit uns gesetzlich legitimierte Rx-Boni für ausländische Versender geben.“

Unklar ist derweil noch, wie es mit den von Spahn zugesagten zusätzlichen Honorarelementen weitergeht. Spahn hatte angeboten, das Nacht- und Notdiensthonorar auf 240 Millionen Euro zu verdoppeln und für neue Leistungen der Apotheker einen Fonds in Höhe von 240 Millionen Euro zu schaffen und zusätzlich 15 Millionen Euro für höheres BtM-Honorar zu verankern. Dem Vernehmen nach ist jetzt ein Gesamtbetrag von 150 Millionen Euro statt vorher 375 Millionen Euro im Gespräch. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Denkbar aber ist eine Halbierung des Anstieg des NNF-Honorars auf 60 Millionen Euro und ein neuer Fonds für zusätzliche Leistungen im Umfang von 120 statt 240 Millionen Euro. Die neuen Regelungen sollen im GSAV als Änderungsanträge verabschiedet werden. Am 10. April ist eine Anhörung zum GSAV im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Bis dahin müsste der Änderungsantrag in der Regierungskoalition abgestimmt sein.