Lauterbach: Maskenpflicht im Gesundheitswesen bleibt Hanna Meiertöns, 17.01.2023 16:43 Uhr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen ab.
Der SPD-Politiker verwies am Dienstag im TV-Sender „Welt“ zum Beispiel auf ältere Menschen, die in einem Wartezimmer sitzen und sich infizieren könnten, weil dort Aerosole seien. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn sie in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, machte Lauterbach deutlich.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte der „Welt“ gesagt: „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun.“ Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können.
Ende der Maßnahmen zum 7. April
Lauterbach sagte zur Corona-Lage: „Ich glaube, dass wir jetzt langsam aus der Pandemie wirklich gut herauskommen.“ Die Fallzahlen gingen deutlich zurück. Eine wirklich schwere Winterwelle werde auch nicht erwartet. Somit sei er optimistisch, dass man aus den Maßnahmen zum 7. April aussteigen könne. Dann laufen die für den Herbst und Winter festgelegten Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz aus. „Der 7. April steht jetzt noch lange nicht an“, betonte er zugleich. Zudem sei der Rückgang der Fallzahlen „ja nicht von alleine gekommen“. Dies hänge mit den ergriffenen Maßnahmen zusammen, die gewirkt hätten.