Lauterbach: Kliniken sollen Ärzte ersetzen Patrick Hollstein, 18.03.2024 13:40 Uhr
Mit seiner Klinikreform will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Krankenhäsuer für die ambulante Versorgung öffnen. Damit greift er die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gleich von zwei Seiten an. Denn parallel sollen mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sogenannte Primärversorgungszentren etabliert werden. Die Ärzteverbände halten die Idee einfach nur für abwegig.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sollen die Kliniken für die ambulante ärztliche Versorgung geöffnet werden. Der Zulassungsausschuss muss dies für das jeweilige Fachgebiet genehmigen, „soweit und solange dies zur Beseitigung der Unterversorgung oder zur Deckung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs erforderlich ist“.
Dasselbe gilt für sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die außerdem ambulantes Operieren und Pflegeleistungen anbieten sollen. Im hausärztlichen Bereich gilt hier sogar nur die Beschränkung, dass nicht bereits eine Überversorgung vorliegen darf.
„Um insbesondere auch in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen weiterhin eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung aufrecht erhalten zu können, wird der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben“, heißt es im Entwurf.
Die neue Sparte scheint auch als Auffangstation für Kliniken gedacht zu sein, die durch die Reform vom Netz gehen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht davon aus, dass die allgemeinmedizinischen Institutsambulanzen auch einen „Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und damit zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung“ leisten können.
Die Replik aus der Ärzteschaft kam prompt: „Ministerielles Wunschdenken sowie ein Verkennen der realen Versorgungssituation prägen den neuen Entwurf aus dem Hause Lauterbach“, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Stellungnahme. Die im ersten Entwurf noch „Level 1i-Kliniken“ genannten Einrichtungen sollten weit für die ambulante Versorgung geöffnet werden – ohne dass die Frage geklärt sei, woher die Hausärztinnen und Hausärzte eigentlich kommen, die dort arbeiten sollen: „Denn schließlich herrscht in dem betroffenen Gebiet ja ein Mangel an Hausärzten.“
Außerdem kritisiert die KBV, dass „die ministeriellen Füllhörner für die Krankenhäuser unerschöpflich zu sein“ schienen. Von milliardenschweren Pseudo-Infusionen ist die Rede, um auch noch das kleinste und unrentabelste Krankenhaus irgendwie über Wasser halten zu können. „Allerdings gehen die milliardenschweren Geschenke zu Lasten der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen.“
Parallel will Lauterbach mit dem GVSG auch noch Primärversorgungszentren etablieren. „Mit dem Ziel, den Herausforderungen in der hausärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu begegnen und den besonderen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, sollen Primärversorgungszentren etabliert werden. Sie sollen als attraktive Beschäftigungsmöglichkeit für Hausärztinnen und Hausärzte auch die Bereitschaft zur Niederlassung in diesen Regionen steigern“, heißt es im zweiten Entwurf aus dem Januar.
Gegründet werden können solche Einrichtungen durch Ärzte, aber auch durch MVZ: „Mit dem Ziel, die Kommunen besser in die Lage zu versetzen, eine starke lokale Versorgungsinfrastruktur aufzubauen, wird die Gründung kommunaler MVZ erleichtert.“ Außerdem müssen Kooperationsverträge mit Gesundheitskiosken oder Kommunen geschlossen werden, zusätzlich muss die Kooperation mit Fachärzten und anderen Leistungserbringern gewährleistet sein.
Was Lauterbach dagegen bislang schuldig geblieben ist, sind die versprochenen Regelungen für investorengetragene MVZ. Und auch zur versprochenen Ambulantisierung gibt es noch keine weiteren Details.