Kassen sollen drei Viertel zahlen

Lauterbach-Kioske: Entlastung für Gesundheitsberufe

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Berlin -

Bis zu 1000 Gesundheitskioske will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutschlandweit etablieren, vor allem in Brennpunkten soll so die Versorgung verbessert werden. Kritik kommt nicht nur von Ärzten und Apothekern, die im Aufbau unnötiger Parallelstrukturen reine Geldverschwendung sehen, während sie selbst gerade zur Kasse gebeten werden. Auch die Union hat Fragen.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird es keine konkrete Kriterien geben, wo Gesundheitskioske entstehen sollen oder dürfen. Dies ergebe sich vielmehr aus den „konkreten Kenntnissen“ der Kommunen sowie Krankenkassen und PKVen über die „jeweiligen Gegebenheiten, Besonderheiten und Bedarfe vor Ort“, so die Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Gesundheitskioske könnten laut BMG etwa benötigt werden in „Regionen mit einem hohen Anteil an Empfängern von staatlichen Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie einem hohen Anteil an wohnungslosen Menschen“.

Kassen müssen zahlen

Die Kreise oder kreisfreien Städte bekommen ein Initiativrecht für die Errichtung eines Gesundheitskiosks, sodass der Erfolg auch vom Engagement vor Ort abhängen wird. Da sie aber auch an den Kosten beteiligt werden, geht man im BMG nicht davon aus, dass unnötige Strukturen geschaffen werden: „Die Gesundheitskioske sollen gemäß den Eckpunkten dort entstehen, wo ein konkreter Bedarf für ein entsprechendes Angebot besteht. Dort, wo bereits heute ein gut funktionierendes enges Kooperationsnetz an Leistungserbringern etabliert ist, die Gesundheitskompetenz der Menschen hoch ist und es sich um keine sozial benachteiligte Region handelt, geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass Kommunen auch nicht von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen.“

Dass ausgerechnet Kommunen zahlen sollen, in denen „Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf“ leben, ist auf den ersten Blick ein Widerspruch. Doch laut den Plänen des BMG sollen die Krankenkassen drei Viertel der Kosten übernehmen, die Kommunen pauschal „nur“ 20 Prozent. Die gesetzlichen Aufgaben der GKV deckten sich zu großen Teilen mit den Aufgaben der Gesundheitskioske, argumentiert das BMG. Abweichungen etwa im Sinne einer konkreten aufgabenbezogenen Kostenteilung sollen möglich sein und von den Vertragspartnern vereinbart werden können.

Entlastung für Gesundheitspersonal

Kritik gab es auch dahingehend, dass durch den Aufbau der Kioske der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen noch verschärft werden könnte. Das sieht das BMG nicht: Indem man Prävention und Versorgung verbessere, könnten „die bereits heute im Gesundheitssystem tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden, etwa über die Vermeidung von Doppeluntersuchungen aufgrund der Lotsenfunktion der Gesundheitskioske“.

Eine Behandlung soll es in den Kiosken – „zunächst“ – nicht geben, daher braucht es laut BMG auch keine klare Aufgabenabgrenzung: „Der Gesundheitskiosk soll nach den Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit unterstützend und koordinierend wirken und die Beratungssuchenden in die bestehenden präventiven und kurativen Versorgungsstrukturen lotsen. Dabei sollen die Beratung und entsprechende Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Eine enge Kooperation mit den bereits vor Ort bestehenden Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen und insbesondere mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist gemäß den Eckpunkten vorgesehen.“

Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen

Eine Erprobungsphase sei nicht vorgesehen, allerdings solle es eine wissenschaftliche Evaluation geben. „Ziel könnte nach derzeitigen Überlegungen unter anderem sein, die Auswirkungen der Beratungsangebote auf die Gesundheitskompetenz der Betroffenen zu untersuchen, beispielsweise, ob die Beratung dabei geholfen hat, die passenden Angebote zur Präventions- und Gesundheitsförderung sowie zur gesundheitlichen Versorgung zu finden und zu nutzen.“

Noch seien die fachlichen Vorarbeiten nicht abgeschlossen. „Die Ressortabstimmung eines Gesetzentwurfes hat noch nicht stattgefunden.“

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