Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will in den kommenden Monaten zahlreiche neue Gesetzentwürfe vorlegen. Rein rechnerisch soll bis Sommer 2024 mehr als ein Gesetz pro Monat vorgelegt werden.
Lauterbach kündigte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss insgesamt 14 große Gesetzesvorhaben an, sechs noch in der zweiten Jahreshälfte 2023 und acht in der ersten Jahreshälfte 2024.
Zunächst geht es seinen Angaben zufolge im zweiten Halbjahr 2023 um die geplante Krankenhausreform, die über die Sommerpause erarbeitet werden soll. Geplant sind daneben ein Gesetz zur hochschulischen Pflegeausbildung, ein Cannabisgesetz, ein Digitalgesetz, ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie das sogenannte Versorgungsgesetz I zur Stärkung der Kommunen in der Gesundheitsversorgung.
Im zweiten Halbjahr 2024 stehen sodann das Notfallversorgungsgesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz II, das Gesundheitssicherstellungsgesetz, ein Gesetz für die Lebendorganspende, ein Berufereformgesetz, ein Medizinregistergesetz, die Errichtung der Digitalagentur sowie die Errichtung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit auf dem Plan. Lauterbach sprach von sehr bedeutsamen und grundsätzlichen Reformen, die angegangen würden.
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