Saarland befürwortet FDP-Vorschlag

„Lauterbach ist Notlage der Apotheken egal“

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Berlin -

Die Thüringer FDP kam zuletzt mit einem eigenen Vorschlag zur Apothekenreform um die Ecke. Das Konzeptpapier trägt den Titel „Vorschlag zur Anpassung der Vergütung von Apothekern“, es geht also vor allem darum, die Apothekenvergütung zu verbessern. Der Saarländische Apothekerverein (SAV) begrüßt das Konzept. Zwar habe der Vorschlag aus Thüringen bundespolitisch nur bedingt Relevanz, mache aber deutlich, „dass unsere Forderungen nunmehr auch in der Politik angekommen sind“.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nunmehr auch Teile der Ampelkoalition die Dringlichkeit einer zukunftsweisenden Reform des Apothekenhonorars erkannt haben“, so die Verbandsvorsitzende Susanne Koch. „Auch wenn der Vorschlag aus Thüringen noch keine Position der Bundespartei und in einzelnen Punkten nach zu justieren ist, wird aber daraus deutlich, dass unsere Forderungen nunmehr auch in der Politik angekommen sind.“

Im Saarland sei in den vergangenen 20 Jahren die Apothekenzahl von mehr als 350 auf jetzt noch 260 zurückgegangen. „Wenn immer weniger Apotheken eine immer älter werdende Gesellschaft versorgen sollen, stößt das System an seine Grenzen. Und da die Schließungsdynamik nicht nachlässt, ist dieser Kipppunkt nicht mehr weit entfernt“, so Koch.

Der Vorschlag aus Thüringen sei als Gegenentwurf zu den Entwürfen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu verstehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weigere sich weiterhin, das Apothekenhonorar anzupassen. „Der Minister weiß um die prekäre wirtschaftliche Situation der Apotheken. Dies scheint dem Minister allerdings egal zu sein. Wenn aber immer mehr Apotheken für immer verschwinden, dass kann das nicht egal sein, nicht uns und schon gar nicht den Wählerinnen und Wählern.“

Folgende Anpassungen sind dem Papier der Thüringer FDP vorgesehen:

  • Anhebung des Fixums von 8,35 auf 10 Euro und Dynamisierung
  • Einführung einer Zuschlagskomponente beim variablen Honoraranteil, angelehnt an die Zinsentwicklung
  • Anhebung und Dynamisierung des Rezepturzuschlags
  • Absenkung des Kassenabschlags auf einen Netto-Wert von 1,49 Euro und gestaffelt nach Zahlungseingang
  • Anhebung und Dynamisierung der Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)
  • Verdopplung der Notdienstgebühr
  • Skonti im Einkauf wieder zulassen
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