„Das Einzige, was uns zugesagt wurde, ist, dass Skonti wieder erlaubt werden“, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Abyou-Talk. Zugeständnisse beim Honorar habe es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch nicht gegeben.
In der vergangenen Woche traf sich Overwiening mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Mit dabei war auch Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Beide nahmen „vorsichtige positive Signale“ wahr – zumindest was eine Reaktion auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) angeht.
Im Talk mit dem Nachwuchs fand Overwiening deutlichere Worte und sprach von einer Zusage, dass das Skonto wieder freigegeben und das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren eingebracht werden soll. Allerding gebe es einen „harten Konkurrenten“, der von anderer Seite lobbyiere – „der Großhandel ist ein absoluter Gegenlobbyist“, so Overwiening. „Man muss immer wissen, wo man seine Freunde hat, oder auch nicht.“
Die Skonto-Freigabe könnte über einen Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz (MFG) geregelt werden, eine entsprechende Stellungnahme wurde gestern von der Abda abgegeben. Gerade noch rechtzeitig, denn morgen findet im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum MFG statt.
Die Forderung ist klar: eine Anpassung in § 2 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte sind auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ein Festzuschlag von 73 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben; zusätzlich darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro erhoben werden. Hinzugefügt werden soll nach einem Semikolon der Satzteil: „die Zulässigkeit einer Gewährung handelsüblicher Skonti auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers bleibt unberührt.“
Die Hoffnung lieg nun auf den Fraktionen, die noch Änderungsanträge zum Entwurf aus dem BMG stellen können.
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