Forderung der KBV abgelehnt

Lauterbach gegen Notaufnahme-Gebühr

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat der Idee einer Notaufnahme-Gebühr eine Absage erteilt. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hatte sich für eine Eigenbeteiligung für Patientinnen und Patienten ausgesprochen, die künftig ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen.

„Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme geht, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, muss gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen“, sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es werde immer argumentiert, derartige Gebühren seien unsozial. „Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden.“ Er fügte hinzu: „Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall.“

Es gebe aktuell intensive Beratungen über die Neustrukturierung der Notfallversorgung in Deutschland, sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Über eine Gebühr werde aber nicht diskutiert. „Daher wird der Vorschlag, der hier von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, von Herrn Gassen vorgetragen wird, der wird keine Umsetzung finden.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt eine Strafgebühr für Notaufnahme-Besuche ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung ebenfalls ab. Die Forderung sei unberechtigt, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch. „Denn von massenhaftem Missbrauch der Notaufnahmen kann keine Rede sein. Schließlich würde sich fast jeder Zweite bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.“

Patientinnen und Patienten könnten die Schwere ihrer Symptome oft nicht deuten. Auch für Mediziner sei es nicht selten schwierig, eine fachfremde Diagnose zu stellen. „Deshalb müssen zunächst die Verbände der Kassenärzte ihre Hausaufgaben machen“, verlangte Brysch. Das gelte neben dem Ausbau und der Spezialisierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auch für ausreichende Öffnungszeiten der niedergelassenen Arztpraxen sowie das Angebot von Hausbesuchen.

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