Pauschalen für Hausarztpraxen

Lauterbach: Flatrate für Arzneimittel und Hausbesuche

, Uhr aktualisiert am 10.01.2024 09:57 Uhr
Berlin -

Hausärztinnen und Hausärzte sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr finanzielle Freiräume bekommen, um Wartezeiten und Engpässe zu vermeiden. „Wir wollen auch die Hausarztpraxen entökonomisieren“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag nach einem Gespräch mit Vertretern von niedergelassenen Medizinern und Krankenkassen in Berlin. Entsprechende Regelungen sollen in die beiden Versorgungsstärkungsgesetze kommen.

Im Vordergrund stehen solle nicht mehr, wie oft ein Patient einbestellt werden müsse, damit Praxen das volle Honorar auslösen können. Es werde damit weniger Patienten im Wartezimmer geben, so dass sich Praxen auf jene konzentrieren könnten, die medizinisch versorgt werden müssten.

Konkret sollen für Hausärzte – wie schon für Kinderärzte – Budgets mit Obergrenzen bei der Vergütung durch die Kassen aufgehoben werden. Dies soll dazu führen, dass alle in den Praxen erbrachten Leistungen bezahlt werden. Zudem soll sich der bürokratische Aufwand verringern.

Vereinfachungen kommen sollen auch bei erwachsenen Versicherten mit chronischen Erkrankungen, die kontinuierlich Arzneimittel benötigen. Für sie sollen Hausärzte künftig nur noch einmal jährlich eine Versorgungspauschale beim ersten Kontakt abrechnen – unabhängig von folgenden weiteren Terminen. Dies soll die Zahl vermeidbarer Praxisbesuche deutlich senken und mehr Behandlungszeit ermöglichen.

Für „echte Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechthalten“, soll eine „Vorhaltepauschale“ gesetzlich vorgegeben werden. Diese müssen bestimmte Kriterien wie Hausbesuche oder eine Mindestzahl an Versicherten in Behandlung erfüllen. Dies soll Praxen eine Förderung bringen, die besonders zur Versorgung beitragen. Einmal pro Jahr sollen Hausarztpraxen auch eine qualifizierte Hitzeberatung für Risikogruppen mit der Kasse abrechnen können.

Bagatellgrenze für Regresse

Regresse sollen dadurch reduziert werden, dass eine „wirkungsvolle Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ eingeführt wird. Dies soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und den Zweck der Prüfungen in einem „angemessenen Verhältnis“ halten. Außerdem soll eine Ausschlussfrist von zwei Jahren für Beratungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend der Festsetzungen für Nachforderungen und Kürzungen eingeführt werden, sodass die „Planungssicherheit“ erhöht und der bürokratische Aufwand reduziert wird.

Für Vertragsärztinnen und -ärzte, die Hilfsmittel an Versicherte abgeben, soll die Präqualifizierungspflicht abgeschafft werden. Ziel sei eine Verbesserung der Hilfsmittelversorgung durch vereinfachte, unbürokratische Abgaberegelungen.

Vorgaben für Softwareanbieter

Entlastet werden die Praxen angeblich auch durch das bereits im Bundestag verabschiedete Digitalgesetz: Durch die Möglichkeit zur Ausstellung von elektronischen Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bleibe mehr Zeit für die Versorgung, so das BMG. Für beides soll bei bekannten Patientinnen und Patienten auch eine telefonische Konsultation genügen.

Durch Videosprechstunden werde Homeoffice für Ärzte ermöglicht, die Umstellung des bisherigen BtM-Rezeptes auf einen digitalisierten Verschreibungsprozess einschließlich digitaler Nachweisführung solle ebenfalls für Vereinfachung sorgen.

Mit dem geplanten Gematik-Gesetz soll auch die „Modernisierung der Landschaft von Praxisverwaltungssystemen (PVS)“ geregelt werden. Geplant sei ein Maßnahmenbündel, das „transparente und verbindliche Vorgaben sowie Anreize vorsieht, um Funktionalitäten von Praxisverwaltungssystemen schneller und nutzerfreundlicher zu implementieren“. Zudem werde der Wechsel zu leistungsfähigen PVS durch die Ärzteschaft erleichtert, indem die PVS-Systeme mit der elektronischen Patientenakte (ePa) einfacher und besser zusammenwirkten.

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