Cannabis: Legal, aber...

Lauterbach: Die Länder wollten alle nicht

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Berlin -

„Legal, aber ...“ – Unter diesem Motto läuft die versprochene Aufklärungskampagne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Cannabis-Legalisierung. Heute hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Käthe-Kollwitz-Gymnasium in Berlin besucht, um sich den Fragen der Schüler rund um das Thema zu stellen. Schließlich waren Jugendschutz und Prävention bis zum Ende einer der Streitpunkte des neuen Gesetzes.

„Informieren statt konsumieren“ müsse das Motto sein, wenn es um die Prävention bei Cannabis gehe, so Lauterbach. Er selbst sei eigentlich immer ein Gegner der Legalisierung gewesen, doch die bisherige Drogenpolitik habe schlicht nicht zu einer Besserung der Lage geführt. Um über die Risiken zu informieren, müsse das Thema zunächst enttabuisiert und breit diskutiert werden. Das, so sieht es Lauterbach, habe das Legalisierungsgesetz schon einmal geschafft.

Heute war der Minister am Käthe-Kollwitz-Gymnasium zu Gast, um mit den Schülern in Dialog zu treten. In der Aula des Gymnasiums saßen dem Minister drei Schüler aus der 10. und 11. Jahrgangsstufe gegenüber. Außerdem konnte die Schülerinnen und Schüler aus dem Publikum direkt Fragen stellen.

Warum denn schon ab 18?

Wenn es um die gesundheitlichen Risiken der Droge geht, wird eigentlich immer 25 als die magische Altersgrenze genannt – auch von Lauterbach. Doch legal ist Cannabis nun schon ab 18. Wie passt das zusammen, möchten die Schüler wissen. Der Minister begründet seine Entscheidung damit, dass gerade die vulnerablen Gruppen nicht dem Schwarzmarkt ausgeliefert werden dürften. Die Konzentrationen an THC sei sehr hoch, Verunreinigungen häufig. Da nicht nur das Alter, sondern auch die Konzentration eine wichtige Rolle bei der Auswirkung auf das Gehirn spiele, müsste auch dieser Altersgruppe ein Zugang zu legalem, reinen Cannabis geliefert werden, so der Minister. Warum dann aber ab 18? Schließlich würden auch Minderjährige konsumieren, fragten die Schüler. In dem Bereich der Altersgruppe unter 18 Jahren fehle schlichtweg die Studienlage, auf man sich beziehen könnte, so der Minister.

Die Länder wollten alle nicht

Wer kontrolliert denn den THC Gehalt und die Reinheit des neuen legalen Cannabis, möchte ein Schüler wissen. Und wer bezahlt das dann überhaupt? Im Gesetzentwurf waren ursprünglich jährliche Kontrollen angedacht, erklärt Lauterbach. Nun steht dort „regelmäßige Kontrollen“. Die Tests sollen Stichprobenartig in einem Labor durchgeführt werden. Wer dafür zuständig ist? Nicht die Bundesregierung, sondern die Länder, erklärt Lauterbach. Und die würden das sicher gewissenhaft durchziehen, davon ist er überzeugt.

„Ein Gesetz durchzusetzen, das alle Länder nicht wollen, der Minister aber wohl, das ist kein Schmaus“, so Lauterbach. „Alle Länder waren am Meckern“. 32 Minister seien gegen das Gesetz gewesen. Insbesondere von Justiz- und Innenministern sei Kritik gekommen, so Lauterbach. Die unterschiedlichen Auslegungen würde sich nach einiger Zeit harmonisieren, davon ist Lauterbach überzeugt.

Raus aus dem Tabu

Trotz vieler offener Fragen hat Lauterbach die Legalisierung durchgesetzt. Warum sind Aufklärungskampagnen nicht dem Gesetz vorangegangen, wollen die Schüler wissen. Cannabis, so Lauterbach, sei ein Tabuthema gewesen. Um sinnvoll aufzuklären, müsse es zunächst enttabuisiert werden. Durch das Gesetzgebungsverfahren und die daraus entstandene Diskussion sei die Aufmerksamkeit für dieses Thema deutlich gestiegen. Noch nie sei darüber so viel gesprochen worden, ohne das Gesetz wäre alles nur negativ weiter gegangen, argumentiert der Minister.

Aufklärung im Unterricht?

„Ich bin nicht für den Lehrplan zuständig“, antwortet Lauterbach auf eine Frage der Schüler, ob es nicht sinnvoll sei, im Unterricht über das Thema Cannabis informiert zu werden. Er sei schließlich Gesundheits- und nicht Bildungsminister. Grundsätzlich hält er Aufklärungsunterricht an Schulen aber für den richtigen Weg.

Sei der Minister nicht ein Stück weit in der Mitverantwortung, wenn er ein Gesetz mache, dass Kiffen ermögliche, will ein Schüler wissen. „Wir ermöglichen das Kiffen nicht – der Schwarzmarkt hat es ermöglicht“, argumentiert Lauterbach. Er wolle die Gefahren des Konsums reduzieren. Leitlinien definieren, sie sollen den Konsum risikoärmer machen. „Gesundheitskunde im Lehrplan fände ich toll, aber es nicht meine Baustelle“, so Lauterbach. Außerdem möchte er die Kampagne „Legal, aber ...“ in Zukunft intensivieren. Wie, das bleibt abzuwarten. Zudem kündigt Lauterbach an, dass bald das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) kommen wird.

Stimmenfang mit Cannabis?

Auch gegen den Vorwurf, die Legalisierung sei hastig oder überstürzt gewesen, wehrt sich der Minister. Man habe eineinhalb Jahre an dem Gesetz gearbeitet. Das Gesetz werde auch in der Bevölkerung kritisch gesehen, meint Lauterbach. Auf Wählerfang könne man mit der Legalisierung nicht gehen. Lauterbach erklärte zudem, dass die nun legale Menge zwar hoch sei, aber beim Dealen deutlich höher Mengen als die erlaubten 50 Gramm vorliegen würden. Zudem hob er erneut das neue Mindeststrafmaß von zwei Jahren hervor.

Sorge vor der CDU?

Vor einer Rücknahme des Gesetzes durch eine nachfolgende Regierung hat Lauterbach keine Angst. Die CDU könnte das nicht im Alleingang – und einen Koalitionspartner zu finden, der das mit trage, sei unwahrscheinlich.

Er selbst wird nicht kiffen. Die Hand-Augen-Koordination würde nachlassen und ihm beim Tischtennisspielen beeinträchtigen. Das alleine reicht schon, damit Lauterbach sich keine Tüte baut.

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