Der Bundestag hat vor einer Woche die Weichen gestellt: Cannabis soll ab dem 1. April legal sein. Doch nun droht der Zeitplan doch noch ins Rutschen zu kommen: Die Justizminister der Länder könnten dafür sorgen, dass das Ganze noch vor dem Vermittlungsausschuss landet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigt sich dennoch zuversichtlich: „Ich bleibe zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift. Das ist übrigens auch im Interesse der Gerechtigkeit“, so Lauterbach im Interview mit der „Rheinischen Post“.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
„Eine Verschiebung würde eine neue Rechtsunsicherheit schaffen. Wie soll ein Richter bei einer Rechtslage in der Schwebe entscheiden?“ Hintergrund sind Warnungen aus den Ländern vor einer Überlastung der Justiz durch eine ebenfalls vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind.
Lauterbach sagte, es wäre ungerecht, „zur Entlastung der Justiz die verhängten Strafen noch zu vollziehen, wenn man weiß, dass sich die Rechtslage ändert, aber sich nicht die Arbeit machen möchte, den Fall noch einmal anzufassen“. Wer jetzt noch Änderungen fordere, „riskiert das Scheitern“.
Aus den Ländern waren Bedenken wegen der kurzen Frist bis zum 1. April laut geworden. So will sich unter anderem Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Gesetz erst später in Kraft tritt. Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte.
APOTHEKE ADHOC Debatte