Die Apothekenreform hat es noch nicht ins Kabinett geschafft, da kündigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schon das nächste Vorhaben für den Herbst an. Auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach Lauterbach davon, noch in diesem Herbst das Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen zu wollen.
Das Vorhaben ist nicht neu: Bereits im vergangenen Jahr wollte Lauterbach einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau vorlegen. Auch der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht entsprechende Maßnahmen im Gesundheitswesen vor. Am 30. September vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Eckpunktepapier.
Nun soll es endlich vorangehen. Lauterbach erklärte, der Gesetzentwurf sei in Arbeit und er forderte die Verbände des Gesundheitswesens auf, weitere Vorschläge zu unterbreiten.
Aus der Apothekerschaft gibt es diese bereits seit einiger Zeit: Die Freie Apothekerschaft (FA) hat bereits im April vergangenen Jahres eine Liste mit rund 200 Punkten erstellt, die den Dokumentations- und Bürokratieaufwand in den Apotheken aufzeigt. Entlastungspotenzial gibt es also reichlich. Auch die Abda hatte dem BMG im vergangenen Sommer entsprechende Vorschläge unterbreitet und aus der Politik gab es in der Vergangenheit ebenfalls bereits Ideen. So forderte zum Beispiel die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag im November 2023 Bürokratieabbau und mehr Handlungsfreiheit für Apotheker:innen bei der Bewältigung von Lieferengpässen.
Wenigstens einige Maßnahmen zum Bürokratieabbau hatte das BMG bereits in andere Gesetzesvorhaben integriert. So sind seit der Teillegalisierung von Cannabis zahlreiche Anforderungen an Medizinalcannabis entfallen, da es nicht mehr über ein BtM-Rezept verschrieben werden muss. Auch das Präqualifizierungsverfahren für apothekenpflichtige Hilfsmittel ist entfallen.
Im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) plant Lauterbach, die Apotheken zu entlasten, indem zum Beispiel die Anforderungen an die Räumlichkeiten in Filialverbünden reduziert werden – etwa indem pro Filialverbund nur noch ein Labor, ein Herstellungsraum und ein Notdienstraum vorgehalten werden müssen. Auch eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten ist Teil der Reformpläne.
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