Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Bestätigung der Masern-Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht als „gute Nachricht für Eltern und Kinder“ bezeichnet.
„Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld“, teilte der SPD-Politiker mit. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen zu vermeiden. „Wer dort betreut oder unterrichtet wird und wer dort arbeitet, muss nachweislich vor einer Maserninfektion geschützt sein. Und für alle anderen ist die Masernimpfung ein Gebot der Vernunft.“
Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn diese geimpft sind oder schon die Masern hatten. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Das Verfassungsgericht hatte am Vormittag bekanntgegeben, dass mehrere Klagen betroffener Familien zurückgewiesen wurden. Damit bleibt die Impfpflicht in Kraft. Sie gilt auch für Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünfte und Personal im Gesundheitsbereich.
APOTHEKE ADHOC Debatte