BMJV-Bewertung

Lauterbach beerdigt Spahns Apothekengesetz

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Berlin -

Das Bundesjustizministerium von Katarina Barley (SPD) hält das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Apothekenstärkungsgesetz europarechtlich und verfassungsrechtlich für nicht umsetzbar. Das teilte jetzt SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach mit. Die Bewertung der Juristen sei klarer ausgefallen, als er sich das vorgestellt habe. Er habe bereits mit Spahn darüber gesprochen und ihm geraten, das Gesetz in der vorliegenden Form erst gar nicht ins Kabinett einzubringen.

„Es kommt so, wie ich es befürchtet hatte“, sagte Lauterbach, „die Regeln sind europarechtlich und verfassungsrechtlich nicht haltbar.“ Es sei „egal“, in welchem Gesetz eine Regelung verankert werde, das ändere nichts an der rechtlichen Bewertung der Konsequenzen. Die von Spahn vorgeschlagene Übertragung des Rx-Boni-Verbots vom Arzneimittelgesetz (AMG) ins Sozialgesetzbuch (SGB V) sei „komplett unlogisch“. „Ganz klar, das geht so nicht“, erklärte Lauterbach.

Überdies greife Spahns Vorschlag in die „Berufsfreiheit“ der inländischen Versandapotheken ein und sei daher auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte Lauterbach mit Bezug auf die Bewertung des BMJV. Mit dem vorliegenden Apothekenstärkungsgesetz entferne man sich daher insgesamt immer weiter „von einer machbaren Lösung, weiter als vorher“. „Das Gesetz wird daher nicht durchkommen“, so der SPD-Fraktionsvize.

Rechtliche Bedenken gebe es außerdem gegen den neuen Strukturfonds: „150 Millionen Euro für die eigene Verteilung durch die Apotheker sind nicht machbar“, sagte Lauterbach. Bereits früher hatte der SPD-Fraktionsvize auf diesen Punkt aufmerksam gemacht und erklärt, die SPD wolle bei der Verteilung eine Kontrolle einführen. Daher empfahl Lauterbach, das Apothekenstärkungsgesetz „komplett neu anzusetzen“.

Es werde bereits „fieberhaft“ nach einer Lösung gesucht. Wie Spahn jetzt mit dem Apothekengesetz verfährt, konnte Lauterbach nicht sagen: „Das ist eine strategische und taktische Frage“. Er habe mit Spahn über die rechtlichen Bedenken des Justizministeriums gesprochen und ihm gesagt, er sei „nicht gut beraten“, das Gesetz ins Kabinett einzubringen. Das sei jetzt Spahns Entscheidung.

In der weiteren Beratung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will sich die SPD zudem gegen den Fortbestand der geänderten Importförderklausel stellen, sagte Lauterbach weiter. Dieser Punkt sei „sehr kritisch“. Es gebe weder ökonomische noch arzneimitteltechnische Gründe für den Reimport. Dafür handele man sich nur Probleme ein: „Es gibt überhaupt keinen Grund, daran festzuhalten. Wir wollen das abschaffen“, so Lauterbach.

Der SPD-Fraktionsvize kritisierte in diesem Zusammenhang den Einfluss „eines einzelnen Ministers und einer einzelnen Parteivorsitzenden“, die wegen eines „Unternehmens in einem kleinen westdeutschen Bundesland“ die ursprünglich von Spahn geplanten Abschaffung der Importförderklausel blockiert hätten.

Gemeint sind damit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Beide stammen aus dem Saarland. Dort beheimatet ist mit Kohlpharma der größte Arzneimittelimporteur. „Das ist eine kritische Situation und ein Beispiel für Lobbyismus. Das ist mit Händen zu greifen“, so Lauterbach. Spahn können man keine Vorwürfe machen, das sei eine „strategische Überlegung“ gewesen.

Offen ließ Lauterbach aber, wie sich die SPD in den weiteren Beratung zum GSAV verhält. Das Gesetz soll am 6. Juni im Bundestag verabschiedet werden. Am Tag zuvor findet die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss statt. Dann hat der Bundesrat das letzte Wort. Dort gibt es eine Ländermehrheit für die Abschaffung der Importförderklausel.

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