Cannabis-Gesetz in Gefahr

Lauterbach auf X: Cannabis-Verschiebung bringt nichts

, Uhr aktualisiert am 17.03.2024 10:00 Uhr
Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Samstag davor gewarnt, die geplante Legalisierung von Cannabis zum 1. April zu verzögern. Kommenden Freitag soll der Bundesrat die Cannabis-Legalisierung beraten. Falls die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, sieht der Bundesgesundheitsminister das ganze Vorhaben in Gefahr.

Bedenken sind aus den Bundesländern unter anderem gegen eine ebenfalls geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären und einzeln geprüft werden müssten. Lauterbach hielt dagegen, durch die Cannabis-Legalisierung fielen jährlich Zehntausende Konsumdelikte weg, die Gerichte würden entlastet. „Durch Legalisierung fallen jährlich Zehntausende Konsumdelikte Cannabis weg. Die Gerichte werden entlastet“, schrieb der SPD-Politiker am Samstag auf der Plattform X. „Bei Einführung ist Amnestie zwar eine Belastung. Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich.“

Gerlach kritisiert Lauterbachs Cannabiskurs

Scharfe Kritik zu Lauterbachs X-Beitrag kommt aus Bayern von Gesundheitsministerin Judith Gerlach:„Es ist fast schon bizarr, wie Lauterbach trotzig alle Experten-Ratschläge in den Wind schlägt. Dabei zählen zu seinen Kritikern neben der Polizei und der Justiz auch Ärzte und Suchtforscher. Diese Haltung ist völlig unvernünftig.“

Für das Land Bayern macht die Gesundheitsministerin deutlich: „Bayern wird auf jeden Fall weiter Widerstand leisten und sich am 22. März im Bundesrat für einen Vermittlungsausschuss einsetzen – mit dem Ziel, das Gesetz vollständig zu stoppen. Und ich setze darauf, dass sich die anderen Länder von Lauterbach nicht beirren lassen und an ihrer Kritik an dem Cannabis-Gesetz festhalten.“

Nachtrag auf X

„Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, schrieb der SPD-Politiker am Samstagabend auf Plattform X gegen 21 Uhr. „Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.“ Er verwies auf eine Äußerung von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU): Dieser schrieb ebenfalls auf X, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskomme.

Das Gesetz steht für den 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrates. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren bremsen.

Tausende Verurteilungen sollen aufgehoben werden

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Erwartet wird, dass Tausende komplexe Fälle einzeln überprüft werden müssen – das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl bundesweit auf maximal 7500, die Länder gehen von weitaus höheren Zahlen aus. Sie befürchten eine Überforderung der Justiz, wenn diese das in kurzer Zeit zusätzlich zur eigentlichen Arbeit schaffen muss.

Legalisierung am 1. April

Am 1. April soll die Droge Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz steht für den 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrates. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren bremsen.

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