Pflegekräfte sollen Arzneimittel verordnen dürfen

Lauterbach: Apothekenreform am 24. April im Kabinett

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Berlin -

Rund drei Monate nachdem der Bundesrat das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenzgesetz gestoppt hat, konnte gestern im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden, und zwar ohne Abänderungen. Lauterbach zeigte sich bei einem Pressetermin zufrieden und rief eine „Zeitenwende für die Gesundheitsversorgung“ aus. Diese umfasst auch die angestrebte Apothekenreform mitsamt Light-Filialen, die zwar nicht im Sinne der Verbände, aber der Patient:innen sei. 

Auch die geplante Apothekenreform gehört zu weiteren Vorhaben des Ministers und ist bereits in Abstimmung, damit sie nach den Plänen von Lauterbach am 24. April im Kabinett beschlossen werden kann. „Die Reform ist vielleicht nicht ganz im Sinne der Verbände und Standesvertretung, aber im Sinne der Patienten“, so Lauterbach. Dabei hält der Minister an seinen Vorhaben der „Light-Apotheken“ ohne Präsenzapotheker:innen fest. Dies sei essentiell, um vor allem die Versorgung auf dem Land zu verbessern, denn die Zahl der Präsenzapotheker:innen reiche dafür nicht aus.

Pflegekräfte sollen Arzneimittel verordnen dürfen

In Planung ist außerdem ein Pflegekompetenzgesetz. Ziel ist sei es dabei, „das, was Pflege darf, auszuweiten“. Konkret sollen die Kompetenzen von Pflegekräften deutlich erweitert werden, bis hin zur Verordnung von Arzneimitteln. Weitere Details gab der Minister noch nicht bekannt.

Der Vermittlungsausschuss nickte gestern den Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz ohne Änderungen ab. Für Lauterbach eine „sehr wichtige und sehr gute Entscheidung“. Mit dem Entwurf könne noch in diesem Jahr das Krankenhaussterben abgewendet werden, weil den Kliniken zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Zugleich würde der im Gesetz ab Mai vorgesehene Klinikatlas für eine längst überfällige Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit sorgen. „Es kann nicht sein, dass Defizite ausgeglichen werden durch Operationen, die man nicht so gut kann“, so der Minister. Neben der Sicherung von Krankenhäusern auf dem Land soll das Gesetz zudem dazu beitragen, das generelle Überangebot abzubauen. Es handele sich somit um einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Krankenhausreform.

Auch das eigentliche Krankenhausgesetz habe Lauterbach zufolge „einen großen Sprung gemacht“. Der Referentenentwurf sei bereits in der Regierungsprüfung und gehe in Kürze in die Ressortabstimmung. „Krankenhaussterben abgewendet, Transparenz kommt, Krankenhausgesetz geht weiter“, fasst der Minister zufrieden zusammen. Dabei betonte er einmal mehr, dass die „Ampel funktioniert“. In Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium sei beispielsweise ein respektables Ergebnis erzielt worden.

Wir bekommen eine Zeitenwende in der Gesundheitspolitik und in der Gesundheitsversorgung.

Daneben seien weitere Gesetze in Vorbereitung. „Wir bekommen eine Zeitenwende in der Gesundheitspolitik und in der Gesundheitsversorgung.“ Zu den Vorhaben gehören unter anderem das Medizinforschungsgesetz, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das für eine verbesserte ambulante Versorgung sorgen soll, unter anderem durch die Entbudgetierung der Hausarztpraxen – nicht für Fachärzt:innen –, Möglichkeiten wie telefonische Krankschreibungen, eine Stärkung der Kommunen, die Erhöhung der Medizinstudienplätze sowie eine Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxen, das Psychotherapeutengesetz, ein Gesetz zur Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) sowie das Digitalagenturgesetz, mit dem beispielsweise eine Nachfolgeagentur für die Gematik geschaffen werden soll.

Bezüglich des Gesetzentwurfs zur Cannabis-Legalisierung, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Bundestag diskutiert wird, zeigte sich der Minister optimistisch. „Ich denke, wir werden den Entwurf morgen beschließen.“ Mit einer Blockade durch die Länder sei dabei nicht zu rechnen, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Wichtig sei es, das Gesetz nicht zu verschlechtern, beispielsweise durch ein eingeschränktes Angebot, bei dem jedoch der Schwarzmarkt weiterbesteht.

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