Laumann rechtfertigt Apothekenschließungen dpa / APOTHEKE ADHOC, 02.10.2019 17:05 Uhr
Die Todesfälle in Köln beschäftigen weiterhin die Politik. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) musste sich in einer Sondersitzung den Fragen des Gesundheitsausschusses im Landtag stellen. Dabei verteidigte er die Maßnahme, drei Apotheken des gleichen Inhabers zu schließen. Nach der Einnahme einer verunreinigten Glukosemischung aus einem der Betriebe starben eine junge Mutter und ihr ungeborenes Kind.
Nach dem weiter ungeklärten Tod der Frau und ihres ungeborenen Kindes durch die vergiftete Glukosemischung bleiben die drei Apotheken vorerst geschlossen. „Wir prüfen jeden Tag, ob es eine neue Lage gibt“, sagte Laumann. So lange Vorsatz bei der Vergiftung der Glukosemischungen nicht ausgeschlossen werden könne, habe der Gesundheitsschutz „absoluten Vorrang“. Der betroffene Inhaber hatte unterdessen auf Wiedereröffnung geklagt und eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt.
Auch die SPD im Gesundheitsausschuss erklärte, dass der Gesundheitsschutz über allem stehen müsse. Die Apotheken müssten geschlossen bleiben, so lange der Fall nicht aufgeklärt sei. Die Mordkommission der Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt in alle Richtung und vernimmt derzeit Zeugen. Das toxische Präparat war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Erst Tage nach dem Tod der jungen Frau und ihres Kindes wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke untersagt, Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen.
Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke und ihrer zwei Partnerapotheken an. Sowohl bei den Behörden als auch in der Bevölkerung ist die Entscheidung umstritten. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hielt die Maßnahme für überzogen. Gesundheitsdezernent Professor Dr. Harald Rau sagte: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ausreicht, dem Apotheker das Herstellen oder Abfüllen von Medikamenten zu untersagen“. Oppositionspolitiker im Landtag hingegen kritisierten, dass die Schließung der drei Apotheken zu spät erfolgte.
Zwischenzeitlich stellten die Ermittler in einem Tütchen einer weiteren Patientin Spuren der toxischen Substanz fest. Dabei handele es sich nur um sehr geringe Spuren, „die bei einer Einnahme offenbar nicht gesundheitsschädigend gewesen wären“, erklärte die Staatsanwaltschaft Köln.