NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den Opfern des Bottroper Apothekerskandals Hilfen aus den geplanten Landes-Opferschutzfonds in Aussicht gestellt. Für den Minister sei klar, dass die Vorgänge rund um die Alte Apotheke in Bottrop ein ungeheures Verbrechen darstellten, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Daher müsse in diesem Fall der geplante Fonds für die Opfer dieses Verbrechens zum Tragen kommen.
Zuvor hatte der WDR über einen Brief des Ministers an die betroffene Krebspatientin und Sprecherin der Opfervertreter Heike Benedetti berichtet. Es sei sein persönliches Ziel, dass der Opferschutzfonds bald bereitstehe, vor allem, um Notlagen abzumildern, schrieb Laumann darin. „Es hat sich gelohnt, für Gerechtigkeit zu kämpfen“, zitiert der WDR Benedetti. Ihr sei mit der Nachricht über die Hilfe vom Land eine große Last abgefallen. Sie wird sich jedoch wohl noch gedulden müssen. Die Vorbereitungen für „passgenaue Hilfeleistungen“, würden noch dauern, schreibt Laumann in seinem Brief.
Nach Angaben des Ministeriums soll der Ende Juni vom Landtag beschlossene „Opferschutzfonds für Opfer von Katastrophen und Gewalttaten“ in NRW über eine Landesstiftung umgesetzt werden. „Die hierfür erforderlichen Schritte, wie zum Beispiel die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und die Sicherstellung von Haushaltsmitteln, wurden eingeleitet“, erklärte Ministeriumssprecher Axel Birkenkämper. Allerdings müssten die inhaltlichen und konzeptionellen Vorarbeiten sorgsam erfolgen, damit über den Fonds auch gute, effektive und passgenaue Hilfemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden könnten. „Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Birkenkämper
weiter.
Der Apotheker Peter S. hatte aus Habgier tausende Krebsmedikamente gestreckt und sich so um einen zweistelligen Millionenbetrag bereichert. Im Juli 2018 war er deshalb vom Landgericht Essen wegen wegen Betrugs in 59 Fällen und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) in rund 14.500 Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Juli 2020 das Urteil und das ausgesprochene lebenslange Berufsverbot. Der Verurteilte war bereits erfolglos gegen eine andere Entscheidung der Bezirksregierung vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 10. Dezember 2019 ein vorläufiges Berufsverbot durch die Behörde bestätigt. Derzeit versucht er, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Entzug seiner Approbation vorzugehen. Peter S. kann frühestens zum Jahreswechsel 2024/25 nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden.
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