Masterplan 2020: Reform des Medizinstudiums dpa, 31.03.2017 16:26 Uhr
Mediziner sollen schon während ihres Studiums näher an die Patienten herangeführt und über Quoten häufiger als bisher für eine Niederlassung als Landarzt gewonnen werden. Dies sieht der am Freitag von Bund und Ländern beschlossene „Masterplan Medizinstudium 2020“ vor. Detailfragen und Kosten soll in nächster Zeit eine Expertenkommission unter Leitung der früheren Generalbundesanwältin Monika Harms klären. Ziel der Reform: mehr Praxisnähe des Studiums und die Stärkung der Allgemeinmedizin gegenüber Spezialistentum.
Pro Jahr schließen nach Länder-Angaben etwa 10.000 Mediziner ihr Studium ab. Um mehr Landärzte zu gewinnen, soll den Ländern die Einführung einer Quote ermöglicht werden. Sie könnten dann bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an bestimmte Bewerber vergeben – diese müssten sich aber verpflichten, „nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten beziehungsweise durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein“.
Die praktische und rechtliche Umsetzung gilt aber als schwierig. „Die eingegangene Verpflichtung wird mit wirksamen Sanktionen abgesichert“, heißt es nun im Masterplan ohne nähere Details.
Der Weg zu einem der begehrten Medizinstudienplätze soll erweitert werden, erläuterten am Freitag die zuständigen CDU-Bundesminister Johanna Wanka (Bildung) und Hermann Gröhe (Gesundheit). So sollen die Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien anwenden: Einerseits werden laut „Masterplan“ soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Leistungsbereitschaft der Studienbewerber – etwa über Tests – stärker einbezogen, zum anderen wirken sich eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen positiv aus.
Ein besonderes Augenmerk soll im Studium dem Arzt-Patienten-Gespräch gelten. Zudem wird angestrebt, dass angehende Ärzte „neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen“.
Gröhe lobte die nach längerem Streit erzielte Bund-Länder-Einigung als „großen Schritt und dauerhafte Weichenstellung“ für gut ausgebildete und motivierte Mediziner in Deutschland. Wanka und die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Eva Quante-Brandt (SPD), hoben hervor, dass nun alle politisch Beteiligten hinter dem Masterplan stünden.
Von der Kultusministerkonferenz (KMK) hieß es allerdings einschränkend, die volle Umsetzung der Reform sei „nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.“ Die KMK hatte kürzlich eine Zustimmung zum Masterplan noch abgelehnt, weil die Finanzierung nicht gesichert sei.
In Deutschland gibt es nach Darstellung des AOK-Bundesverbands zwar viele Ärzte, diese sind aber ungleichmäßig verteilt. Selbst im hausärztlichen Bereich habe es 2015 einen Gesamtversorgungsgrad von rund 110 Prozent gegeben, geht aus dem „Ärzteatlas 2016“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor. Demnach kamen auf 100.000 Einwohner 456 berufstätige Ärzten (1991: 304).
Der Unterversorgung in einigen Landstrichen steht laut AOK eine Überversorgung insbesondere in Ballungsgebieten oder den für Ärzte attraktiven Regionen gegenüber. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verweist allerdings auf eigene Statistiken mit anderen Ergebnissen. Und der Deutsche Hausärzteverband verweist darauf, dass Hausärzte in Ballungsgebieten häufig auch Patienten aus den umliegenden ländlichen Regionen mit versorgen.